Marc Ammann 22 April 2020

Der Bundesrat soll konsequenterweise Testanlagen und Testgebiet definieren, diese öffentlich kommunizieren und sämtliche anderen, bereits bestehenden Anlagen von den Mobilfunkanbietern nachweislich und dauerhaft ausser Betrieb nehmen lassen.
Zum aktuellen Wissensstand lässt es sich nicht verantworten die Bevölkerung diesen nicht-überwachbaren Strahlungen auszusetzen. Mit dem wirtschaftlichen Aspekt dürfte schlicht nicht argumentiert werden, da dies einen Verstoss gegen die Grundrechte und gehen die Errungenschaften der schweizerischen Demokratie impliziert.
Der Bundesrat bewilligt Testbetriebe? Schaut euch mal die aktuelle, offizielle Karte der 5G Antennenstandorte von (map.geo.admin.ch) an…
Ist die ganze Schweiz ein Testfeld???
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Raison
Der Bundesrat hat am 22.4. über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G entschieden. Das UVEK soll im Auftrag des Bundesrates, gestützt auf Testmessungen, die Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen erarbeiten. Bis diese vorliegt, sind adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen.(!)
Diese Übergangsregelung schützt laut Rebekka Meier vom Verein «Schutz vor Strahlung» jedoch nicht vor einer Überschreitung der Grenzwerte (siehe schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-bundesrat-entscheidet-ueber-das-weitere-vorgehen-im-bereich-mobilfunk-und-5g)
Adaptive Antennen müssen darum zwingend im Moment der maximalen Antennenausstrahlung (Voll-Last-Messung) beurteilt werden um den Vorsorgewert beizubehalten und dürfen nicht wie herkömmliche Antennen beurteilt werden.» …….. Lesen Sie weiter
Source – Petition – Demontage Aller 5G-Anlagen (ausserhalb testgebiet) Aufgrund Bundesratsbeschluss vom 22.April 202
überprüfen Sie auch eine kleine Auflistung anderer Petitionen