5G – Ständerat als letzte Bastion der Vernunft?

Basel Express ch – U.Niggli – Ausgabe September 2021

Dank dem sog. Antennen-Alarm von Rebekka Meier, der Präsidentin von «Schutz vor Strahlung», wurden mehr als 1'500 Einsprachen gegen 5G-Antennen eingereicht, womit der weitere Ausbau praktisch stillsteht.
Dank dem sog. Antennen-Alarm von Rebekka Meier, der Präsidentin von «Schutz vor Strahlung», wurden mehr als 1’500 Einsprachen gegen 5G-Antennen eingereicht, womit der weitere Ausbau praktisch stillsteht. (extract from multi picture slides).

So wie zwei Jahrzehnte das Märchen über zehn Mal strengere Schweizer Grenzwerte von Bund und Medien wiederholt wurde (tatsächlich messen Fachleute in Schweizer Gebäuden dieselben Strahlungswerte wie in den umliegenden Ländern), wurde die 5G-Technologie beworben mit dem Versprechen, hundertmal mehr Daten mit hundertmal höherer Geschwindigkeit bei hundertmal weniger Strahlung übertragen zu können.

Frühe Aufklärung durch die Schutzorganisation «Gigaherz»

Hans-U. Jakob kündigte bereits anlässlich der Tests im Berner Oberland auf Basis der Daten von Ericsson an, dass die neue Technologie mit einer Vervielfachung der Immissionen einhergehen werde. Deshalb verlangten die Telekomfirmen eine Lockerung der Grenzwerte, die am 8.12.2016 und am 5.3.2018 vom Ständerat abgelehnt wurde.

5G, eine neuartige Technologie

Adaptives 5G, auch «5G fast» genannt, ist (entgegen der Behauptung des Motionärs, Nationalrat Christian Wasserfallen) technisch und hinsichtlich des biologischen Effekts etwas komplett Neues und lässt sich mit dem bisherigen Mobilfunk nicht vergleichen.

«Adaptiv» heisst im Modus von MIMO und Beamforming. Bei «MIMO» senden und strahlen statt einer einzigen Strahlenkeule pro Sektor je nach Typ deren 16 bis 81. «Beamforming» bedeutet, dass sich diese Strahlenkeulen nicht mehr fest ausrichten, sondern die Empfangsgeräte im 120° Sektor verfolgen und dabei in Millisekunden wild herumtanzen. Deshalb gibt es keinen Funkschatten mehr, der frei von Strahlung wäre. Und es ergibt sich eine chaotische Pulsierung, welche auch Personen, die sich ohne eingeschaltetes Gerät in diesem Sektor aufhalten, in Mitleidenschaft zieht. Der Datentransfer mittels der elektromagnetischen Wellen erfolgte bisher schon «gepulst», das heisst nicht kontinuierlich, sondern gewissermassen «in Paketform». Die neue chaotische Pulsierung wird dem Organismus von Mensch und Tier noch empfindlicher zusetzen, eine Art «Hiebe» der Strahlenkeulen.

Die Situation in der Schweiz

Am 22.5.2020 lehnte auch der Bundesrat eine Erhöhung des bisherigen Anlage- oder Vorsorgegrenzwertes von 4-6 Volt pro Meter ab. Seither versuchen die Mobilfunkbetreiber mit Tricks wie gefälschten Antennendiagrammen, falsch deklarierten Sendeleistungen, einem Reduktionsfaktor und der sog. Mittelung der Immissionen über 6 Minuten eine Kryptolockerung des Anlage-
grenzwertes durchzudrücken.

Da die NIS-Fachstellen gewöhnlich Einpersonenbetriebe sind, kopierten sie, was die Anbieter ihnen vorsetzten. So wurde es unumgänglich, dass wirkliche Fachleute seitens der Schutzorganisationen die zuständigen Amtspersonen und Gerichte auf die Unzulänglichkeiten in den Baugesuchen hinwiesen. Mehr als 1’500 Einsprachen mit je Hunderten von Unterschriften der Anwohner wurden in den letzten Jahren gegen 5G eingereicht, dank dem sog. Antennen-Alarm von Rebekka Meier, der Präsidentin von «Schutz vor Strahlung».

Nach Hans-U. Jakob würde eine flächendeckende Einführung von adaptivem 5G (5G fast) zu einer 16fachen Strahlenbelastung führen. Zwar ist adaptives 5G bisher gar nicht messbar (die Messgeräte sind für die wild herumtanzenden Beams nicht schnell genug), doch konnte im April 2020 die Gesamtbelastung auf der Basis von Daten (zu einem blockierten Datenbeam) der staatlichen Aufsichtsbehörde Frankreichs ANFR hochgerechnet werden. Aus den deklarierten Schweizer Sendeleistungen von 50 bis 300 Watt ERP werden danach 11’400 bis 16’800 Watt ERP, wobei Leistung und Strahlung korrelieren.

Tatsache ist, dass nach Prof. Dr. Martin Röösli der bisherige Mobilfunk bereits bei 8-13% der Bevölkerung Symptome einer Elektrosensibilität (EHS: Electrohypersensitivity) auslöste wie z.B. schwere Schlafstörungen, Muskelverspannungen, innere Unruhe und Nervosität mit Lern- und Konzentrationsproblemen, Kopfschmerzen und Herzrhythmusstörungen. Seit Aufkommen des Mobilfunks nahmen Krebserkrankungen zu, namentlich Hirntumore bei Jugendlichen. Vermehrt erlitten auch jüngere Menschen Schlaganfälle. Anders als noch vor zwei Jahrzehnten werden heute schon bei Personen mittleren Alters neurodegenerative Erkrankungen wie Multiple Sklerose und Parkinson diagnostiziert. − Der Einfluss des Mobilfunks auf die Volksgesundheit ist fatal. Mit dem adaptiven 5G wird es nach Auskunft von unabhängigen Forschern und Elektrotechnikern noch viel schlimmer. Wer das Gegenteil behauptet, den müsste man des unlauteren PRs anklagen.

Der Ständerat stimmt bald über die Motion Wasserfallen ab

In der Herbstsession ab 13.9.21 kommt die Motion von Nationalrat Christian Wasserfallen, FDP, zum «Ausbau des Mobilfunks» vor den Ständerat (Geschäfts-Nr. 20.3237). Wie erwähnt stimmte die chambre de réflexion schon zwei Mal, 2016 und 2018, gegen eine Lockerung der Mobilfunkgrenzwerte; auch der Bundesrat lehnte am 22.5.2020 eine Erhöhung des Anlagegrenzwertes ab. Deshalb und auf Grund zahlreicher weiterer Argumente läge es nahe, den Mobilfunkausbau bzw. das adaptive 5G definitiv zu verbieten (und damit auch die für später geplanten noch gefährlicheren Millimeterwellen).

Die Mitglieder der verschiedenen Schutzorganisationen stellen sich geschlossen hinter die Forderungen von Hans-U. Jakob, den Präsidenten von «Gigaherz»:

  • Der 5G-Ausbau ist baldmöglichst zu stoppen.
  • Den Mobilfunkbetreibern sind die 380 Mio. Konzessionsgebühren zurückzuerstatten.
  • Die Verantwortlichen haben dafür zu sorgen, dass per Gesetz weitere 5G-Bauvorhaben gestoppt und die bereits errichteten 5G-Anlagen zurückgebaut werden.

Zum Wissensstand bedenkenloser Befürworter

Um über 5G zu entscheiden, ist eine Verständigung über dessen Risiko und Nutzen nötig. Hören wir zuerst, was dazu die Befürworter sagen. Im nächsten Kapitel folgen dann einige Beispiele zur Aufweichung der Front zugunsten der Gegner von 5G.

a) Ist das überhaupt gesundheitsschädigend?

In einem Rundschreiben des UVEK vom 17.4.19 an alle Kantonsregierungen bat das Departement, die neue, von der Wirtschaft dringend benötigte Technologie nicht zu behindern. Die 5G-Frequenzen seien nämlich ähnlich wie die bisherigen, «ausser der Beeinflussung der Hirnströme, der Gehirndurchblutung, der Beeinträchtigung der Spermienqualität, der Destabilisierung der Erbinformationen sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxydativen Zellstress würden sie kaum etwas bewirken». Ja, es sei noch nicht einmal erwiesen, «ob diese Phänomene überhaupt gesundheitsschädigend seien», vgl. S. 6 unter 7.2.

b) «Wir wissen es nicht»

Am 31.1.21 trat der Präsident des ETH-Rates (der vormalige Rektor der Unversität Zürich) in einem Interview mit der Sonntagszeitung als Botschafter für die Plattform CHANCE5G auf. Wiederholt erklärt der Molekularbiologe Prof. Dr. Michael Hengartner in diesem Interview: «Was wir mit der neuen Technik anstellen werden: Wir wissen es noch nicht. Aber lassen Sie mich ein wenig träumen …» Er wisse um die kreativen Köpfe, die damit viele nützliche Dinge austüfteln werden, weshalb er sich für 5G einsetze. – Zur Erklärung weist Hans-U. Jakob auf Geheimverträge über Sponsorengelder in Milliardenhöhe, vgl. Gigaherz-Rundbrief 115, S.6.

Die Plattform CHANCE5G versammelt viele, die in unserer Gesellschaft Rang und Namen haben. Deren Initiantin und Kopräsidentin, eine promovierte Naturwissenschaftlerin, beehrte uns am 3.6.21 mit einem kritischen Schreiben, das mitsamt Replik und Einleitung nachzulesen ist auf www mobilfunk-initiative ch. Aufschlussreich ist dieser Briefwechsel hinsichtlich des Wissensstandes der 5G-Befürworter. Die Verfasserin des Briefes, Frau Nationalrätin Dr. Isabelle Chevalley, kennt z.B. nur thermische Effekte der Strahlung und meint, Elektrosensibilität (EHS: Electrohypersensivity) sei eine «Selbstdiagnose» statt eines medizinisch definierten Terminus.

Aufweichung der Front zugunsten der Gegner von 5G

  • Im Gegenzug zur referierten Ahnungslosigkeit räumt neuerdings sogar das BAKOM, das Bundesamt für Kommunikation, biologische (gesundheitsschädliche) Effekte der elektromagnetischen Strahlung weit unterhalb einer merklichen Wärmewirkung ein und widerspricht damit der sog. internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP.

  • Die den Bundesrat beratende Arbeitsgruppe BERENIS schreibt in ihrem Sonder-Newsletter vom Januar 2021: «Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tier-studien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxydativen Stress» durch hochfrequente elektromagnetische Felder und niederfrequente Magnetfelder enthält. Oxydativer Zellstress sei auch im Bereich der strengeren Anlagegrenzwerte beobachtet worden. − Damit bedürfen alle bisherigen Bundesgerichtsurteile zu Mobilfunk und Gesundheit einer Revision. Der erwähnte oxydative Stress führt zu Zellveränderungen als Vorstufe von Krebs.

  • Die 15 Millionen schwere, von der EU in Auftrag gegebene REFLEX-Studie (2000-2004), die Einzel- und Doppelstrangbrüche der DNS in unterschiedlichen Zellen von Menschen und Ratten aufwies, ist am 27.1.21 vom Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen abschliessend rehabilitiert worden. Prof. Dr. Alexander Lerchl, Privatuniversität Bremen, hatte mit wiederholten Fälschungsvorwürfen gegen deren Leiter Prof. Dr. Franz Adlkofer, Universität München, und dessen Labortechnikerin eine zwölfjährige Prozesslawine ausgelöst. – Das Schweizer Fernsehen und unsere Bundesämter plapperten den Fälschungsvorwurf von Lerchl Jahre lang nach.

  • Das Verwaltungsgericht des Kt. Zürich gab am 15.1.21 Beschwerdeführenden Recht und wies deren Einsprache gegen 5G zur Neubeurteilung an das Zürcher Baurekursgericht zurück, vgl. Urteil VB 2020.00544, Kap. 4.4 und 4.5. Bisher hatte man Einsprachen mit folgendem Satz abgewiesen: «Es besteht kein Anlass, an den Ausführungen des Kantonalen Amtes für Umwelt, respektive dessen Fachstelle für Immissionsschutz, nur im Entferntesten zu zweifeln.» Es war das erste Mal, dass ein Verwaltungsgericht als zweithöchste Instanz im Land sich der Mühe unterzog, die Argumente einer Beschwerde zu 5G überhaupt zu prüfen, statt sie als Verschwörungstheorie und Esoterik abzutun. Eine Verwaltungsgerichtspräsidentin fällte dieses Urteil, chapeau.

  • Wie der Gigaherz-Rundbrief Nr. 116, S.21-25 berichtet, kam der Bau von Mobilfunkantennen im Kt. Bern praktisch zum Erliegen, weil 11 Baubeschwerden beim Verwaltungsgericht und 30 weitere auf der unteren Instanz blockiert sind. Der Grund: Drei Berner Verwaltungsrichter warten auf ein angebliches Grundsatzurteil zur 5G-Anlage in Steffisburg, das ans Bundesgericht weitergezogen wurde. Durch das von ihnen eingesetzte sog. antizipierte Beweisverfahren hatten die Richter nur die ihnen konvenablen Beweismittel zugelassen und (mangels elektrotechnischen Fachwissens) zehn Seiten fachliche Beschwerdebegründung ignoriert. Das Steffisburger Urteil kann kein Grundsatzurteil werden, weil es ein eines Rechtsstaats nicht würdiges Fehlurteil ist. Der Stau am Berner Verwaltungsgericht breitet sich jetzt auch auf die untere Instanz aus.

  • Die Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) erschien unseres Wissens in keiner Deutschschweizer Zeitung, aber im «Bieler Tagblatt» vom 24.6.21: Danach forderte die Telekombranche Hilfe beim Bund an, um über Chancen und Risiken von 5G aufzuklären. Die CEOs von Swisscom, SALT und Sunrise beklagten, dass ihre Werbung bei der Bevölkerung an Glaubwürdigkeit verloren habe. Der Direktor des BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) lehnte ihr Ansinnen rundweg ab und wies auf das föderale Schweizer System, wonach Baubewilligungen in der Kompetenz der kommunalen und kantonalen Behörden stünden. Sein Bundesamt vergebe nur die Frequenzkonzessionen. Anderen Stellen beim Bund oblägen die Vorsorge und die Gesundheit. – Der Schreibenden fiel auf, dass sich das «Bundesamt für Gesundheit» noch nie offiziell zur gesundheitlichen Folgenabschätzung der elektromagnetischen Strahlung äusserte. Denn sie hatte schon Ende März 2011 an Bundesrat Didier Burkhalter vom BAG geschrieben, der seine Antwort an Bundesrätin Doris Leuthard delegierte, die damalige Vorsteherin des UVEK (zu dem auch das BAKOM gehört).

Fazit

Im Ergebnis zeigt das Gros der jüngsten Ereignisse, dass Selbstkorrektur und Unsicherheit zum Risiko des Mobilfunks merklich zunahmen und kritische Forschung nicht länger angezweifelt und sogar per Gerichtsbeschluss definitiv anerkannt wird. Die Zeit, in der durch gesponserte Forschung der Mobilfunkbetreiber Verwirrung gestiftet werden konnte, ist durch den gesellschaftlichen Wandel unterdessen abgelaufen. Da es freilich nebst den Profiteuren noch immer Personen gibt, denen diese Entwicklung entgangen ist, seien der Ehrlichkeit halber auch deren Versuche, Fakten zu vertuschen oder zu erfinden, nicht verschwiegen.

Im Kt. Thurgau verpflichtete sich das zuständige Amt im August 2020, die Immissionen von adaptivem 5G zu messen (das ist auch ein Jahr später Fachleuten nicht möglich; umso neugieriger wartete man auf das Resultat). Im Messbericht, der jedem Wohnungsbesitzer oder Grundstückeigner nach kantonalem Recht zusteht, fehlten dann die entscheidenden Seiten, und zahlreiche Passagen waren geschwärzt. Die Fachstelle von Gigaherz konnte trotzdem errechnen, dass es dort 70% über dem zulässigen Anlagegrenzwert strahlte, vgl. den Rundbrief 116, S.3-6.

Ferner erläutert Hans-U. Jakob: Mobilfunk-Antennen muss man nicht anzünden, sie brennen aus unterschiedlichen Gründen ganz von selbst. Aber weil das weder der Qualitätsjournalist Jon Mettler noch das Schweizer Fernsehen wissen, rapportierten sie im März 2021 Schauergeschichten über Brand- und Bombenanschläge auf Mobilfunksender (einmal soll sogar ein Erpresserbrief gefunden worden sein).

Die Fachstelle von Gigaherz konnte die individuellen Ursachen jedes Falls unter anderem in Kiesen, Burgdorf, Grosshöchstetten und Thun überzeugend aufklären, vgl. den Rundbrief 115, S.14-18, während Medienschaffende eine Rufmordkampagne einleiteten, die sie mit friedlich demonstrierenden 5G-Gegnern bebilderten.

Die defätistische und unkritische Haltung der Leitmedien zu Fragen des Mobilfunks dürfte sich daraus erklären, dass ihre Chefs nicht nur zum transatlantischen Bündnis gehören, sondern auch der Plattform CHANCE5G beigetreten sind. Die vierte Macht im Land ist neuerdings nicht einmal abgeneigt, in staatlichen Sold zu treten (neues Mediengesetz, finanziert mit 180 Millionen Steuergeldern, zu dem bereits das Referendum ergriffen wurde), so wenig ist ihr ihre Unabhängigkeit wert. Ob man diesen staatlichen Sold nicht klüger, zur Förderung von Gemeinwohl und Demokratie, den Schutzorganisationen zuteilen sollte, welche die kritische Funktion übernahmen, die man traditionell von den Medien erwartete? Alternativ liesse sich der Betrag auch einsetzen, um den Mobilfunkbetreibern einen Gutteil ihrer Konzessionsgebühren für 5G zurückzuerstatten. Das wäre ein echter Beitrag zur Förderung der Volksgesundheit.

U. Niggli

Seit Beginn der Mobilfunk-Ära nahmen Krebserkrankungen und Schlaganfälle, besonders bei Jugendlichen, rasant zu. Auch neurodegenerative Erkrankungen wie Multiple Sklerose und Parkinson werden bei immer jüngeren Patienten diagnostiziert. Der Einfluss des Mobilfunks auf die Volksgesundheit ist fatal.
Seit Beginn der Mobilfunk-Ära nahmen Krebserkrankungen und Schlaganfälle, besonders bei Jugendlichen, rasant zu. Auch neurodegenerative Erkrankungen wie Multiple Sklerose und Parkinson werden bei immer jüngeren Patienten diagnostiziert. Der Einfluss des Mobilfunks auf die Volksgesundheit ist fatal. (extract from multi picture slides).

Source – Basel-Express ch – 5G Ständerat als letzte Bastion der Vernunft