von Cindy Grütter, Bubikon – 05Oct2021
Allzu oft geht es uns wie in der bekannten Erzählung vom Frosch, der sofort versucht wegzuspringen, wenn man ihn ins heisse Wasser wirft. Er bleibt aber sitzen, wenn man ihn ins kalte Wasser setzt und es langsam erhitzt.
Übertragen wir diese Metapher auf die Diskussionen rund um Mobilfunk und 5G, wird deutlich, das wir uns an die Probleme der Informationsübertragung gewöhnt haben und sie als notwendigen Preis für den Fortschritt in Kauf nehmen. Doch wie lange wollen wir noch glauben, dass Fortschritt immer Verbesserung bedeutet?
Seit Jahren existiert eine Überfülle an wissenschaftlichen Studien zu Mobilfunk, WiFi und EMF über deren schädliche Auswirkungen – gleichzeitig existieren betreffend 5G bis heute keine Studien, welche die Langzeitwirkungen untersuchen. Zudem kann bis heute kein Messverfahren die Strahlenbelastung von adaptiven Antennen (bei 5G im Ensatz) messen. Der Betrieb von 5G wird bisher ausschliesslich durch Hochrechnungen und Durchschnittswerte gerechtfertigt. Als Vergleich: Ersetzen wir Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Strassen durch eine maximal erlaubt Durchschnittsgeschwindigkeit, so darf ich gesetzlich gestützt durchaus mit 120 km/h durch ein Wohnquartier rasen, weil es mir die errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit über meine gesamte Fahrt gesehen erlaubt. Bravo!
Ein anderes Thema sind die geltenden Grenzwerte, welche aufgrund von Untersuchungen thermischer Wirkungen (Wärmewirkungen wie bei Fieber) von nicht ionisierenden Strahlungen festgelegt wurden. Alle biologischen Effeckte (bis hin zu Krebs) werden nicht berücksichtigt. Man beachte: Genauso wie die Schädlichkeit von radioaktiver Strahlung nicht mit einem Thermometer gemessen werden kann, so auch nicht die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung.
Wenn die 5G-Technologie laut den Betreibern so unbedenklich sein soll, warum will dann keine Versicherungsgesellschaft allfällige Schäden von 5G versichern?
Jetzt wollen sogar die Kantone betreffend die vereinfachten Bewilligungsverfahren von adaptiven Antennen Rechtssicherheit. Das durch die BPUK in auftrag gegebene Rechtsgutachten zeigt deutlich, dass adaptive Antennen nicht im Bagatellverfahren bewilligt werden dürfen, was bis jetzt gang und gäbe war.
Schauen wir doch endlich den Tatsachen ins Auge. Die Taktik des Abwartens wird uns eines Tages teuer zu stehen kommen. Wie war das noch mal mit dem Asbest? Anfangs gerne eingesetzt, zahlen wir noch heute an die Schäden davon.
Es ist höchste Zeit, unseren menschlichen Intellekt zu nutzen und mit Weitblick in die Zukunft zu schauen. Solange wir ausschliesslich im Sinn der Wirtschaft handeln und uns aus reiner Bequemlichkeit nicht für unsere Rechte, unsere Gesundheit und die Bewahrung unserer Mitwelt einsetzen, ist es ein Hohn zu glauben, der Mensch sei klüger als ein Frosch. Mögen wir noch rechtzeitig aus dem kochenden Wasser springen… Cindy Grütter, Bubikon

Source – IG Bubik-Ohne-5g – Leserbrief im ZO: „Mobilfunk: Nicht nur im Sinne der Wirtschaft handeln“ – Eine Antwort auf den Artikel vom Zürcher Oberländer „Nach Mini-Erfolg wittern 5G-Gegner Morgenluft“ vom 25. September 2021