CH: Wer kontrolliert die Einhaltung der Strahlungsnormen (SAR-Werte) für Mobiltelefone und andere Endgeräte?

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23.3905 Interpellation – Stellungnahme des Bundesrates vom 23.08.2023

Wer kontrolliert die Einhaltung der Strahlungsnormen (SAR-Werte) für Mobiltelefone und andere Endgeräte?

Eingereicht von:

Schlatter Marionna - Grüne Fraktion - Grüne Partei der Schweiz
  • Einreichungsdatum: 16.06.2023
  • Eingereicht im: Nationalrat
  • Stand der Beratung: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Eingereichter Text

Der “Phonegate”-Skandal legte im Jahr 2018 in Frankreich offen, dass Handyhersteller bei der Messung des Gerätestrahlungswerts “SAR” mit Messtricks zu tiefe Werte deklarierten. Der SAR-Wert deklariert die Absorptionsrate, das Mass, das verwendet wird, um zu messen, wie elektromagnetische Energie vom Körper absorbiert wird. Der SAR-Wert wird verwendet, um potenzielle gesundheitliche Auswirkungen der Exposition von Mobiltelefonen und anderen körpernah betriebenen Geräten zu bewerten. Um den SAR-Wert zu bestimmen, werden Tests mit Phantomen durchgeführt. Für den SAR-Wert bestehen internationale Normen, die im Nachgang zum “Phonegate-Skandal” angepasst wurden. So wurden neue Vorgaben betreffend Prüfung, Bewertung und Deklaration verbessert und insbesondere die Unklarheiten über den Messvorgang präzisiert.

Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche offizielle Behörde ist zuständig für Überwachung und Einhaltung der Strahlungsnormen bei den Endgeräten (Smartphones, Tabletcomputer, Notebokks, Smart-Watches, med. Geräte, Spielzeug, Kopfhörer, WLAN-Geräte etc.)?
  2. Wie werden die entsprechenden EU-Normen von der Schweiz adaptiert und die Konformität von Geräten überprüft?
  3. Welche behördliche Stelle führt technische Zulassungskontrollen und die Stichprobenkontrollen durch?
  4. Bei wie viel Mobiltelefonmodellen oder anderen körpernah betriebenen Geräten wurde in den letzten zwei Jahren aufgrund der Nichteinhaltung der Sicherheitsnormen (Ueberschreitung der SAR-Werte) von behördlicher Seite interveniert?

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.08.2023

Im Februar 2020 hat der Bundesrat die Interpellation Munz 19.4496 (Vollzugszuständigkeit bei der Beurteilung der Strahlung von Mobiltelefonen) beantwortet. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, zusammen mit dem UVEK, mittels einer interdepartementalen Arbeitsgruppe u. a. abzuklären, welche Behörden für die Marktüberwachung von Produkten, die nichtionisierende Strahlung (NIS) aussenden (Mobiltelefone, UVC-Lampen, kosmetische Laser für den Heimgebrauch), bezüglich ihrer NIS und den gesundheitlichen Aspekten zuständig sind, und allenfalls notwendige Anpassungen an bestehenden Rechtserlassen vorzuschlagen. Das EDI wird dem Bundesrat die Ergebnisse dieser Überprüfung unterbreiten.

  1. Die Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe sind noch nicht abgeschlossen. Die bisher gewonnenen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass gemäss heutigem Stand der Gesetzgebung keine Marktüberwachungsbehörde in der Schweiz für die gesundheitlichen Aspekte von NIS-Produkten (u.a. die Überprüfung der Einhaltung der NIS-Grenzwerte) zuständig ist. Der Bundesrat wird nach Beendigung der Arbeiten über das weitere Vorgehen entscheiden.
  2. Funkanlagen und elektrische Betriebsmittel fallen unter das Abkommen Schweiz–EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81). Dieses hat zum Ziel, technische Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU zu vermeiden. Die Schweiz übernimmt in diesen zwei Bereichen die von der EU veröffentlichten harmonisierten Normen jeweils ohne Anpassung mittels eines Verweises im Bundesblatt.

Da in diesen Bereichen keine Zulassung besteht, obliegt die Kontrolle der Konformität in erster Linie den Herstellerinnen und Herstellern und in zweiter Linie den Importeurinnen und Importeuren.

3./4. Zurzeit übt keine behördliche Stelle eine Marktaufsicht bezüglich der Einhaltung der Strahlungsnormen (SAR-Werte) für Mobiltelefone und andere körpernah betriebenen Endgeräte aus.

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Version française – Qui contrôle le respect des normes sur l’exposition au rayonnement (indice DAS) applicables aux téléphones mobiles et autres terminaux?

Source – Parlament.ch – 23.3905 Interpellation


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