Plannetzwerk, der Schweizerische Verein WIR & Gigaherz – 19feb2024.

Baupolizeiliche Anzeige
gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung / rechtswidrige Aufschaltung des Korrekturfaktors
Jede Gemeinde im Kanton Bern, welche eine oder mehrere illegalen 5G-Antennen in Betrieb genommen haben, erhalten am 19. Februar 2024 eine Warnung im Hinblick auf eine baupolizeiliche Anzeige.
Plannetzwerk, der Schweizerische Verein WIR & Gigaherz erstatten baupolizeiliche Anzeige gegen Gemeinden mit adaptiven Antennen, die rechtswidrig mit Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) aufgeschaltet wurden. Sie fordern die Gemeinden als zuständige Gemeindebaupolizeibehörde auf, bei denrechtswidrig betriebenen Antennen (gemäss angefügter Liste), für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (Art. 46 BauG) von Amtes wegen zu sorgen.
Sollten die Gemeinden ihrer Verantwortung als Gemeindebaupolizeibehörde nicht nachkommen, behalten sich die Absender strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche vor. Diese Anzeigen können auch durch die Bürger der fehlbaren Gemeinden erstattet werden.
Inhalt im Covert, Versand B-Post:
- Brief an die an die zuständige Gemeindebaupolizeibehörde/Gemeinde
- Kopie des Briefes und Liste von AUE mit 386 rechtswidrig in Betrieb genommenen MF-Anlagen im Kanton BE



- Serienbrief Baupolizeiliche Anzeige Mobilfunk mit adressen
- Liste AUE MF-Anlagen im Kanton Bern (Excel)
- Brief und Liste von AUE MF mit 386 Rechtswidrig in Betrieb Genommenen MF-Anlagen im Kanton BERN
Berichterstattung in den Medien
Am 20.02.2024 ging unsere Medienmitteilung an über 5000 Medien (Chefredaktoren, Lokale TV, Radiostationen, SRF und weitere Journalisten) und Politiker (Bundesrat, National & Ständerat, Regierungsräte, Kantonsräte und auch das BPUK) !

Ärger über Mobilfunkantennen
5G-Kritiker reichen in 127 Berner Gemeinden Anzeige ein
386 Antennen seien rechtwidrig in Betrieb, behaupten zwei Vereine und eine Firma. Und reichen deswegen überall baupolizeiliche Anzeigen ein.
Im Kanton Bern sehen sich 127 Standortgemeinden von 5G-Mobilfunkantennen mit einer baupolizeilichen Anzeige konfrontiert. Eingereicht wurden die Anzeigen von den mobilfunkkritischen Vereinen WIR und Gigaherz sowie der Laubscher plannetzwerk GmbH aus Büren an der Aare.
Sie warnen seit längerem vor Strahlenbelastungen durch Mobilfunkantennen. Im Visier haben sie nun diejenigen Antennen, bei denen die Sendeleistung ohne Baugesuch und öffentliche Publikation erhöht worden sei. Das teilten die drei Organisationen am Dienstag mit.
Antennen laut Kritikern illegal
Sie berufen sich auf ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts vom August 2023, wonach die Sendeleistungserhöhung bei einer sogenannten adaptiven Antenne ein Baugesuch brauche. Im konkreten Fall ging es um eine Antenne in Büren an der Aare. Das Urteil ist laut Communiqué der Mobilfunkkritiker inzwischen rechtskräftig. Es habe weitreichende Folgen.
Denn alleine im Kanton Bern seien deshalb insgesamt 386 Antennen rechtswidrig in Betrieb. Die Liste mit allen Standorten hat ein Mobilfunkkritiker beim Kanton unter Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip eingefordert. Sie lag am Dienstag den Medienunterlagen bei. Allein in der Stadt Bern sind demnach 75 Antennen betroffen.
Strahlung soll dreimal höher sein
Im Serienbrief an die 127 Gemeinden heisst es: «Wie Sie der Liste entnehmen können, wurden auch in Ihrer Gemeinde adaptive Antennen rechtswidrig ohne Baugesuch und Publikation mit dem Korrekturfaktor aufgeschaltet.» Es sei also eine Sendeleistungserhöhung vorgenommen worden.
«Wir fordern Sie als zuständige Baupolizeibehörde auf, in Ihrer Gemeinde (…) für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu sorgen.» Andernfalls behalte man sich strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilbranche vor.
Bei Antennen mit erhöhter Sendeleistung könnten zeitlich und örtlich beschränkt bis zu dreifach höhere Strahlenbelastungen auftreten, schreiben die Mobilfunkkritiker unter Berufung auf Angaben des Kantons. Wo welche Strahlenbelastung wie stark auftrete, müsse in einem Baubewilligungsverfahren geprüft werden.
Dieser und ähnliche Berichte sind auch in folgenden Zeitungen erschienen:
Source – Vereinwir.ch – Baupolizeiliche Anzeige gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung
12mar2024 – Hoch2 TV Interview mit Daniel Laubscher
- Quantensprung 5G: Kritik an neuer Technik (01:08)
- Irreführung durch Bakom (08:02)
- Präzendenzfall und Klagen bei 127 Gemeinden (13:22)
- Reaktion der Gemeinden (21:56)
- 5G als Überwachungsinstrument (24:07)
- Schäden durch die Kriegstechnik 5G (28:37)
- Was kann der Einzelne tun? (34:01)
