Bundesgericht stärkt Bürgerrechte gegen 5G-Anlagen

SvS – 08apr2025.

photo of Solothurn - Wikipedia by Christian David
Solothurn – Wikipedia – Christian David

Ein wichtiger Etappensieg für den Schutz vor gesundheitsschädlicher Strahlung: Das Bundesgericht hat im Streit um eine geplante 5G-Mobilfunkanlage in Rodersdorf ein gravierendes Fehlverhalten der Solothurner Justiz gerügt. Die obersten Richter haben den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgehoben und damit den Antennengegnern Recht gegeben. Die Entscheidung zeigt auf, wie intransparente und unkoordinierte Verfahren dazu missbraucht werden könnten, den Widerstand gegen Mobilfunkanlagen zu erschweren.

Willkürliche Verfahrenspraxis im Kanton Solothurn

Die Swisscom plant den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage auf 5G-Technologie – und das ausserhalb der Bauzone. Gemäss Solothurner Recht bedarf es hierfür sowohl einer kantonalen Ausnahmebewilligung als auch einer kommunalen Baubewilligung. Das Problem: Wer sich gegen den Bau wehren will, muss sich an zwei verschiedene Instanzen wenden. Ein Verfahren, das von der Bundesgerichtsbarkeit nun als unzulässig gerügt wurde.

Diese unzumutbare Aufsplitterung macht es für betroffene Bürger nahezu unmöglich, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. Das Bundesgericht hat nun klargestellt, dass solche Bewilligungsverfahren nicht nur formell, sondern auch inhaltlich koordiniert geführt werden müssen. Andernfalls drohen widersprüchliche Entscheide, die eine ganzheitliche Interessenabwägung verhindern.

Rechtsstaatliche Prinzipien unter Druck

Dieses Urteil legt ein strukturelles Problem offen: Die Mobilfunklobby kann offenbar auf behördliche Nachlässigkeiten bauen, um den Widerstand gegen 5G-Antennen zu untergraben. Die unklare Verfahrensgestaltung im Kanton Solothurn diente letztlich dazu, den Ausbau der umstrittenen Technologie ohne wirksame Überprüfung durchzudrücken. Es ist kein Geheimnis, dass in der Vergangenheit immer wieder Verfahren verschleppt oder durch intransparente Prozesse erschwert wurden, um den Betreibern einen Freifahrtschein zu gewähren.

Das Bundesgericht hat mit seiner Entscheidung ein klares Signal gesetzt: Die Rechte der betroffenen Bevölkerung dürfen nicht durch juristische Winkelzüge unterlaufen werden. Der Kampf gegen gesundheitsschädliche Strahlung darf nicht durch ein unzulängliches Rechtssystem erschwert werden, das den Interessen der Mobilfunkanbieter dient.

Ein Weckruf für die Politik

Der Fall Rodersdorf zeigt einmal mehr, dass der Schutz der Bevölkerung nicht von selbst geschieht. Das Urteil sollte als Weckruf für die Politik verstanden werden, endlich klare, faire und transparente Verfahren sicherzustellen. Der Verein «Schutz vor Strahlung» fordert, dass Mobilfunkbewilligungsverfahren bundesweit vereinheitlicht und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Zudem müssen unabhängige Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von 5G endlich ernst genommen und nicht weiter unter den Teppich gekehrt werden.

Was dieser Fall bis dahin jedoch zeigt: Der Widerstand gegen 5G geht weiter – und dieses Urteil zeigt, dass sich Engagement lohnt.

Quelle: Basler Zeitung

Source – Schutz vor Strahlung – Bundesgericht stoppt rechtswidrige Praktiken Erfolg fuer Reodersdorf

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