Medienmitteilung: «5G – der Wind dreht!»

Halbjahresbericht 2020 der Baurechtsabteilung

Zurich 22 Juli 2020 Mit 1‘450 Einsprachen schweizweit sind innerhalb eines Jahres 120‘000 Unterschriften gegen 5G eingegangen. Erste wissenschaftliche Berichte und Studien wie auch die Einschätzung der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz zeigen das grosse Risiko von 5G deutlich auf. Der Verein Schutz vor Strahlung fordert deshalb ein nationales 5G-Moratorium zum Schutz unserer Gesundheit, unserer Umwelt und unserer Nachkommen. Jetzt!

Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt 5G ab und unzählige Gemeinden stützen den Willen des Schweizer Stimmvolks. Viele Gemeinden nehmen ihre Verantwortung wahr, lehnen Baugesuche ab oder legen sie auf Eis. Einige von Ihnen nehmen die Mobilfunkplanung gleich selbst nachhaltig in die Hand.

5G bremst, der Wind dreht

Vor einem Jahr nahm die Baurechtsabteilung des Vereins «Schutz vor Strahlung» ihre Arbeit aufgenommen. Damals trafen täglich immer noch mehr Baugesuche für 5G-Antennen ein. Zeitgleich nahmen die Anfragen Betroffener stark zu. Mit der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens der Kanzlei Pfisterer und Fretz, zeigte der Verein auf, dass eine Grenzwerterhöhung für adaptive Antennen unzulässig ist. Die Einführung von 5G stellt ein grosses Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar, weil 5G-Antennen viel stärker als bisherige Antennen strahlen müssen, diese Strahlung aber weder gemessen noch kontrolliert (fehlendes QS-System für adaptive Antennen) werden kann.

Gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit

In Umfragen wurde deutlich, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung 5G eher oder ganz ablehnt. In der Bevölkerung entstand innert kürzester Zeit ein dichtes Netzwerk engagierter Menschen. Bei neuen Baugesuchen informieren sich Nachbarn, Freunde und Bekannte gegenseitig und erheben Einsprache. Bisher bremsen 1’450 Einsprachen den Ausbau von 5G massiv. Weil die Mobilfunkplanung in der Schweiz kein demokratisches Mitspracherecht erlaubt, sammeln Betroffene Unterschriften gegen die Antennen. Die Erfahrung zeigt: Sammeln Betroffene Unterschriften für eine Einsprache an der Haustür, dann unterschreiben neun von zehn Personen das Formular. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung ist gegen 5G. Bisher sind bereits über 120‘000 Unterschriften zusammengekommen von Menschen, die im Umkreis von rund eines Kilometers um geplante Antennen herum wohnen. In mehreren Ortschaften wie beispielsweise Basel oder Bürglen UR haben jeweils über 1‘200 beziehungsweise 1‘600 Personen gegen eine einzige Antenne eine Einsprache mitunterzeichnet! Zudem entstanden viele lokale Widerstandsgruppen.

Der Widerstand ist vielerorts erfolgreich

Der Erfolg beginnt damit, dass zahlreiche schweizer Gemeinden Baugesuche für 5G-Antennen gar nicht erst publizieren. Oder die Gesuche verschwinden nach der Publikation in der Schublade. Weitere Gemeinden lehnen die Baugesuche sogar ab (zum Beispiel Feuerthalen ZH, Subingen SO, Nussbaumen TG, Matzingen TG, Hunzenschwil AG) oder die Betreiber ziehen das Baugesuch nach grossem Widerstand zurück (Biel BE, Subingen SO). Gemeinden wie Spiez BE, Emmen LU, Kriens LU, Bellach SO und viele weitere legen die Verfahren offiziell aufs Eis (Sistierung). Weniger bekannt als die Westschweizer Moratorien – juristisch aber korrekt – ist das faktische Moratorium des Kantons Zug. Dort dürfen Baugesuche nur behandelt werden, wenn die Grenzwerte nicht ausgeschöpft werden, was bei 5G fast nie der Fall ist. In der Folge wurden diverse Baugesuche sistiert, so zum Beispiel in Baar. Heimliche Aufrüstungen mittels Bagatellverfahren sind in den meisten Kantonen nicht mehr möglich. Ein weiteres, juristisches Mittel der Gemeinden ist das Betriebsverbot, wie es als Beispiel die Gemeinde Oberrieden im Kanton Zürich praktiziert. Die Antennen in Oberrieden dürfen erst in Betrieb gehen, nachdem die Vollzugsempfehlung des Bundes da ist.

5G – der Wind dreht!

In der Verantwortung der Gemeinde

Bei Neu- und Umbauten aller Art ist in der Regel die Gemeinde für die Bauabnahme und die Kontrolle der Baute zuständig. Sie muss sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Wie die Abnahmemessung und die anschliessende Kontrolle für adaptive 5G-Antennen aussehen sollen, ist bisher unklar. Erst die Vollzugsempfehlung wird Klarheit schaffen, doch mit dieser ist frühestens 2021 zu rechnen. Eine zuverlässige Messung und Kontrolle im laufenden Betrieb ist weder für Gemeinden noch für die kantonalen NIS-Fachstellen möglich. Ist die Gemeinde selber für die Baubewilligung verantwortlich, so muss sie das Baubewilligungsverfahren entweder sistieren oder das Baugesuch ablehnen. Als Vergleich: Würde es sich statt um 5G um einen Pharmabetrieb handeln, der nicht messbare, aber giftige Stoffe ins Abwasser leitet, dann dürfte diese Anlage auch nicht bewilligt werden. Einige Gemeinden sind der Ansicht, sie könnten die Verantwortung auf die kantonalen Ämter abschieben. Hier gilt es festzuhalten: Weiss die Gemeinde über die Unmöglichkeit der Messung und Kontrolle Bescheid, so hat sie von Amtes wegen die Baubewilligung zu verweigern oder ein Betriebsverbot auszusprechen.

Gemeinden mit nachhaltiger Planung

Mit dem Aufbau der 5G-Netze würden tausende neue Antennen nötig. Die höheren Frequenzen von 5G haben einen gravierenden Nachteil: Sie überwinden Distanzen und Hindernisse wie Bäume, Wände und Regen nur sehr schlecht. Die Antennen müssten also so nah als möglich an den Nutzer heran zu stehen kommen, werden aber gleichzeitig auch an ein Glasfaserkabel angeschlossen. Längst sind nachhaltigere und gesündere Lösungen als 5G verfügbar. Etliche Gemeinden übernehmen die Hälfte der Kosten für den Festnetz-Glasfaseranschluss bis in die Stube. Grosse Städte wie Zürich, Unternehmen wie Salt oder auch Dörfer wie Berg SG und viele weitere mehr haben diesen Weg eingeschlagen. Einen nachhaltigen Weg hat die Stadt Chur gewählt: Sie will die genauen rechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf 5G prüfen und hat eine Planungszone ausgeschieden. Damit wird ein weiterer Ausbau gestoppt und anschliessend unter Mitwirkung der Bevölkerung geplant.

Grösster Erfolg: Grenzwerte bleiben unverändert

Der Bundesrat gab am 22. April 2020 bekannt, dass die Grenzwerte nicht erhöht werden. Dies nachdem sich der Ständerat bereits zweimal innert knapp zwei Jahren gegen eine Erhöhung aussprach. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Beurteilung adaptiver Antennen ist auch die Grenzwerterhöhung durch die Hintertür vorläufig vom Tisch. Allerdings will der Bundesrat herausfinden, wie stark die Bevölkerung tatsächlich durch adaptive 5G-Antennen belastet wird. Aus mehreren Schreiben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) wird ersichtlich, dass niemand weiss, wie gross die Strahlenbelastung durch adaptive Antennen im Realbetrieb tatsächlich ist. Die Mobilfunkbetreiber zeichnen auf ihren Abdeckungskarten kilometergrosse Radien um die adaptiven Antennen herum ein, in den Unterlagen zu den Antennen sind hingegen nur minimale Sendeleistungen ausgewiesen (100 W effektive Strahlungsleistung ERP (Effective Radiated Power) für 5G, 2000 W ERP für 4G+). Ein dermassen grosser Radius kann im Vergleich mit 4G+ mit den kleinen Leistungen niemals erreicht werden. Allein aufgrund der Frequenz müsste der Abdeckungsradius von 5G wesentlich kleiner sein als derjenige von 4G+. Und je grösser die Datenübertragung, umso kleiner wird der Radius. Dieses Missverhältnis lässt darauf schliessen, dass bereits heute viel zu kleine, realitätsfremde Sendeleistungen in den Baugesuchsunterlagen angegeben werden und die Antennen viel stärker strahlen als bewilligt.

Negative Auswirkungen auf die Gesundheit immer klarer

Erste Berichte und Studien zu 5G zeigen ein klares Bild: 5G hat alle Eigenschaften, die Mobilfunk zu einem grossen Risiko machen. Dazu gehören die aggressive Pulsation und die grossen Feldstärken. Der Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments zeigt deutlich auf, dass die starken Pulsationen von 5G negative Effekte auf die Gesundheit haben und das Immunsystem schwächen. Die bisher beste wissenschaftliche Arbeit zu 5G (Adverse health effects of 5G mobile networking technology under real-life conditions, Kostoff et al.) zeigt die möglichen Effekte unter realen Bedingungen auf. Die allgemeine Studienlage hinkt jedoch über Jahre hinterher und zeigt meist nur Effekte durch konstante Trägerwellen auf. Jedoch führen erst die Pulsation und die Summe vieler Frequenzen zu deutlichen negativen Auswirkungen. Da 5G eine extrem grosse Bandbreite hat, gleichzeitig viele verschiedene Frequenzen benutzt und stark pulsiert, schliessen die Forscher auf ein grosses Schädigungsrisiko durch 5G.

Verantworlich für den Inhalt:
Rebekka Meier, Leitung Baurechtsabteilung

Medienkontakt nur per E-Mail möglich an:
Jérôme Meier, Öffentlichkeitsarbeit
jerome.meier(at)schutz-vor-strahlung.ch

Dokumente zur Medienmitteilung
Medienmitteilung als PDF herunterladen

Source – Schutz-vor-Strahlung – Halbjahresbericht 2020 der Baurechtsabteilung “5G-der Wind dreht”

View an English Translation of this report


Autres Opposition Suisse