
Verein Wir, hat drei Artikel zur vorgeschlagenen “Teilrevision des Fernmeldegesetzes” veröffentlicht.
- Mobilfunk: Erst einschalten, dann klagen, wie der Bund den Rechtsschutz systematisch aushebelt
- Brief-Aktion No 10: Nein zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes
- Grundrechte sind kein Verwaltungsakt, Bürger wenden sich an Bundesrat und BAKOM
Hier sind einige problematische Punkte, die angesprochen wurden.
Fragen an Politik und Verwaltung
- Welche gesundheitlichen Folgen, insbesondere psychische und soziale, wurden im Zusammenhang mit der Teilrevision systematisch geprüft?
- Warum wurden Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Gruppen in der Folgenabschätzung nicht explizit berücksichtigt?
- Wer trägt die Verantwortung, falls sich gesundheitliche Schäden erst nach Inkrafttreten zeigen?
- Grundrechte werden hier nicht offen eingeschränkt, sondern funktional entwertet, durch neue Definitionen, Ausnahmen und technische Umgehungen.
- Welche Möglichkeiten haben Bürger, sich präventiv gegen Grundrechtseingriffe zu wehren?
- Das Fernmeldegeheimnis wird nicht aufgehoben, aber ausgehöhlt. Genau das macht diese Revision so problematisch.
- Rechtsschutz, der erst greift, wenn Systeme längst implementiert sind, kommt zu spät.
- Die versprochene Kontrolle ist institutionell schwach, zeitlich verzögert und faktisch wirkungslos.
- Welche realen Konsequenzen hat Kontrolle, wenn Systeme bereits etabliert sind?
- Die Revision begünstigt technische und sicherheitsnahe Anbieter, während Risiken auf die Gesellschaft abgewälzt werden.
- Was als Effizienz verkauft wird, ist in Wahrheit eine Entlastung staatlicher Stellen auf Kosten der Bürgerrechte.
- Fehlende Offenlegungspflichten untergraben das Vertrauen in staatliche Entscheidungen auf Gemeinde- und Kantonsebene.
- Weshalb enthält die Teilrevision keine expliziten Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der technischen Umsetzung?
- Mobilfunkanlagen sind aufgrund ihrer möglichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt grundsätzlich als gesundheitsrelevant einzustufen. Anlagen mit potentiellen gesundheitlichen Auswirkungen dürfen nicht einem vereinfachten Meldeverfahren unterstellt werden. Sie sind zwingend im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu behandeln, unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Betroffenen sowie des effektiven Rechtsschutzes.
- Messungen elektromagnetischer Felder dürfen nicht durch betreibernahe Ingenieurbüros oder wirtschaftlich abhängige Dienstleister erfolgen. Es sind technisch, finanziell und institutionell unabhängige Messstellen vorzusehen. – Messungen müssen unangekündigt erfolgen. Vorangekündigte Messungen verfälschen die Ergebnisse und sind als Kontrollinstrument ungeeignet.
- Mobilfunkanlagen dürfen nicht in Betrieb genommen werden, solange Beschwerden hängig sind. Der Entzug der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln ist rechtsstaatlich nicht akzeptabel.
“Dieses Gesetz darf nicht in Kraft treten. Die geplante Revision des Fernmeldegesetzes ist kein technisches Update, sondern ein systematischer Abbau von Rechtsschutz, Vorsorge und demokratischer Kontrolle. Sie erlaubt die Inbetriebnahme gesundheitsrelevanter Infrastruktur, obwohl Beschwerden hängig sind und degradiert den Rechtsstaat damit zur nachgelagerten Formalität. Ein Gesetz, das Einsprache entwertet und Fakten schafft, bevor Gerichte entscheiden können, muss verhindert werden.“
- Wir fordern Sie auf dafür besorgt zu sein, dass die Teilrevision des Fernmeldegesetzes in dieser Form sistiert wird und einer grundsätzlichen demokratischen Neubewertung unterzogen wird.
- Sollte an der Vorlage festgehalten werden, ist eine Volksabstimmung zwingend. Eingriffe dieser Tragweite dürfen nicht ohne direkte demokratische Legitimation erfolgen!
Sources – Verein WIR
- Brief-Aktion No 10: Nein zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes
- Grundrechte sind kein Verwaltungsakt – Bürger wenden sich an Bundesrat und BAKOM
- Mobilfunk: Erst einschalten, dann klagen – wie der Bund den Rechtsschutz systematisch aushebelt

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