CH: Mobilfunk: Setzt der Bundesrat nun auf Abschreckung?

Infosperber – Pascal Sigg – 22mar2026.

Mobilfunk: Setzt der Bundesrat nun auf Abschreckung?

Bei Handyantennen will der Bundesrat die Bürgerrechte stark einschränken. Eine Beschwerde könnte neu bis zu 10’000 Franken kosten.

Sie nennen es «Maulkorb-Gesetz» oder «Antennenflut-Gesetz». Seit Wochen laufen Organisationen von Mobilfunk-KritikerInnen Sturm gegen die geplante Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG), für welche derzeit die Vernehmlassung läuft. Sie sammeln Unterschriften und künden bereits das Referendum an. Denn mit dem geplanten FMG droht ihnen ein Nackenschlag.

Kern des bundesrätlichen Vorschlags ist nämlich eine finanzielle Hürde: Neu sollen bei Antennenprojekten keine kostenlosen Einsprachen mit aufschiebender Wirkung wegen Strahlungsbedenken mehr möglich sein. Stattdessen wären nur noch direkt Beschwerden mit Kostenvorschüssen von je nach Kanton mehreren Tausend Franken möglich. Baubewilligungsverfahren auf Gemeindeebene wären demnach nur noch für bauliche Fragen nötig – nicht mehr für Änderungen im Betrieb der Anlagen. Dafür braucht es eine Gesetzesänderung.

Gesetzesänderung, weil Verordnung unzulänglich war

Diese entspricht dem Wunsch der Mobilfunkanbieter. Wie ein entsprechender Bericht im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (Bafu) zeigt, äusserten sie ihr Begehren im Rahmen eines aufwändigen Konsultationsverfahrens mit zahlreichen Workshops. Und zwar, weil die bundesrätliche Schutzverordnung keine Rechtssicherheit mehr biete.

Denn das Bundesgericht hatte zwischenzeitlich geurteilt, dass Antennen, die mit einem sogenannten Korrekturfaktor betrieben werden und deshalb punktuell den relevanten Grenzwert überschreiten, eine Baubewilligung benötigen. Damit stoppte es den Bundesrat (Infosperber berichtete).

Doch weil für die adaptiven Antennen nicht selten transparente Angaben der Betreiber und griffige Kontrollen fehlen, konnten Gemeinden Bauvorhaben einfach ablehnen oder auf die lange Bank schieben. Zuvor hatte der Bundesrat versucht, dieses Problem auf Verordnungsebene mit sogenannten «Bagatellverfahren» zu lösen. Dies hatte zur Folge, dass Anwohnende nicht darüber informiert wurden, dass Antennen plötzlich stärker strahlen durften. So waren Ende 2023 alleine im Kanton Bern fast 400 Antennenanlagen in Betrieb, die mit Korrekturfaktor aber ohne entsprechende Baubewilligung liefen (Infosperber berichtete).

Die geplante Gesetzesänderung soll dieses Problem nun lösen, indem sie dieses Vorgehen legalisiert und den Kantonsbehörden die Verantwortung überträgt. Der ganze Prozess, welcher mit der FMG-Revision nun einen Abschluss finden soll, geht auf einen Beschluss des Bundesparlaments zurück. Obschon das Schweizer Netz bereits zu den besten Europas gehört, entschieden National- und Ständerat vor zweieinhalb Jahren, dass der Ausbau des Schweizer Mobilfunknetzes beschleunigt werden muss. Dazu machte es aber die Auflage, dass die Antennen nicht noch mehr strahlen dürfen.

Es ist seit bald zehn Jahren klar, dass es in der Schweiz deutlich mehr Antennen braucht, um das Mobilfunknetz der Schweiz flächendeckend auf den 5G-Standard auszubauen. Und soll dieser Ausbau – wie eben verlangt – beschleunigt werden, müssen die Hürden für den Antennenbau sinken. Oder jene für den Widerstand gegen Antennen steigen.

Beides soll gemäss Entwurf nun passieren. Das federführende Bundesamt für Kommunikation (Bakom) beschreibt den neuen Ablauf so: «Betreiberinnen von Mobilfunkantennen sollen Inbetriebnahmen – sei es erstmalig oder nach einer Änderung an einer Antenne – künftig in einem separaten Verfahren bei der zuständigen Behörde melden. Mit der Meldung ist das sogenannte Standortdatenblatt einzureichen, welches technische Informationen und Berechnungen zur Antenne enthält. Die zuständige Behörde prüft das Standortdatenblatt. Stellt sie aufgrund der Unterlagen fest, dass die Bestimmungen eingehalten sind, so teilt sie ihren Entscheid der Betreiberin mit. Grundsätzlich darf die Mobilfunkantenne erst nach dieser Mitteilung in Betrieb genommen werden.»

Eine Einsprache vor Inbetriebnahme der Antenne durch betroffene Anwohnende – etwa wegen erwarteter Strahlenimmissionen – ist in diesem neuen Verfahren nicht vorgesehen. Der Rechtsschutz sei aber gewährleistet, weil Beschwerde eingereicht werden kann. Im Gegensatz zu den heute möglichen Einsprachen soll eine solche Beschwerde keine aufschiebende Wirkung haben.

«Hätte bestimmt Abschreckungswirkung»

Was der Bundesrat in seiner Kommunikation verschweigt: Die Hürde für eine solche Beschwerde wäre in erster Linie das Geld. Der Aarauer Anwalt Michael Fretz, der zahlreiche Antennenfälle bis vor Bundesgericht brachte, schreibt gegenüber Infosperber. «Diese Änderung hätte bestimmt eine Abschreckungswirkung. Der Rechtsweg bleibt formell offen, seine Beschreitung erscheint aber unter Umständen als wirtschaftlich unzumutbar.»

Das Bakom bestätigt auf Infosperber-Anfrage, dass die Beschwerden neu in der Regel an die kantonalen Verwaltungsgerichte zur richten wären. Da würden die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen über Kosten und Kostenvorschüsse Anwendung finden.

Diese unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Gemäss Anwalt Fretz könnten die neuen Beschwerdeverfahren aber schnell ins Geld gehen. Man müsse zwischen Verfahrenskosten und Parteikosten unterscheiden. Bei ersteren handle es sich um die Kosten für die Behörde, welche über die Beschwerde urteilt. Bei letzteren um einen allfälligen Ersatz der Anwaltskosten der obsiegenden Gegenpartei. «So ganz grob reden wir von 5’000 bis 10’000 Franken pro Instanz.»

Weitere Kontrolle entfiele

Diese Neuerung wäre ein schwerer Schlag für Organisationen, welche sich gegen mehr Mobilfunkstrahlung wehren. Der Verein «Schutz vor Strahlung», welcher schweizweit AnwohnerInnen unterstützt, die sich gegen Antennenprojekte wehren, zeigt sich alarmiert, sammelt Unterschriften und will diese mit einem Protestmarsch zum Bakom-Sitz in Biel tragen.

Für Präsidentin Rebekka Meier ist klar: «Soll dieser Entwurf Gesetz werden, werden wir das Referendum ergreifen. Die nötigen Unterschriften hätten wir schnell zusammen.» Gemäss einer Auswertung ihres Vereins würden bereits heute zwei Drittel der Baugesuche für Mobilfunkantennen gravierende Fehler aufweisen. Diese würden allein durch die kostenlosen Einsprachen nach der Überprüfung der Baugesuchsunterlagen durch die Anwohnerschaft entdeckt.

In einer Stellungnahme schreibt der Verein deshalb: «Die gesetzlichen Neuregelungen würden in der Summe dazu führen, dass der Ausbau des Mobilfunknetzes zu einem grossen Teil unkontrolliert erfolgen würde. Der Anteil der mangelhaften Anlagen würde erhöht und die Mängel würden gröber. Dadurch würde sich die Strahlenbelastung der Bevölkerung gegenüber heute stark erhöhen.»

Die Mobilfunkanbieter betonen stets, dass dies verkraftbar wäre, weil das Schutzniveau in der Schweiz mit dem vergleichsweise tiefen vorsorglichen Anlagegrenzwert ohnehin hoch sei. Sie forderten in der Vergangenheit stets deutlich höhere Grenzwerte, weil Mobilfunkstrahlung weitgehend unbedenklich sei (Infosperber berichtete).

ExpertInnen können Gesundheitsrisiken weiterhin nicht ausschliessen

Doch dies ist bis heute erwiesenermassen nicht erwiesen. Dies sagt etwa die bundeseigene Expertengruppe Berenis in einem unlängst publizierten Sondernewsletter über verschiedene systematische Forschungsreviews der Weltgesundheitsorganisation WHO. Diese hatten den Forschungsstand zum Thema analysiert. Trotz des enormen Aufwands, der dafür betrieben wurde, sei es nach wie vor unmöglich, definitive Schlussfolgerungen über mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Strahlung zu ziehen. Für ein tieferes Verständnis davon, wie die Strahlung wirke, brauche es deshalb gut durchgeführte mechanistische Untersuchungen.

Zudem bestehe eine Wissenslücke hinsichtlich potenzieller Kombinationswirkungen mit anderen Umweltfaktoren sowie genetischen oder physiologischen Prädispositionen, die in Beobachtungs- und Experimentalstudien nicht ohne Weiteres feststellbar sind und berücksichtigt werden. Demnach könnten unterschiedliche Reaktionen auf die Strahlung, etwa bei sogenannt Elektrohypersensiblen, im Rahmen eines Vulnerabilitäts-Stress-Modells betrachtet werden.

So wäre etwa denkbar, dass bei bestimmten Personen bereits die geringste Überlastung oder geringfügige Zusatzbelastung – gemeint ist jene etwa durch Mobilfunkstrahlung – Symptome hervorruft, während bei anderen Personen keine Symptome auftreten. Salopp ausgedrückt: Es kann keineswegs ausgeschlossen werden, dass Elektrosensible nicht spinnen.

Werden Grundrechte besonders verletzlicher Menschen verletzt?

Der heftige Widerstand gegen die Pläne des Bundes lässt sich denn auch damit erklären, dass es auch in der Schweiz zahlreiche Personen gibt, die beteuern, besonders stark unter Elektrosmog zu leiden. Viele von ihnen engagieren sich besonders stark im Widerstand gegen den Schweizer Mobilfunkausbau. Und viele von ihnen stehen auch finanziell stark unter Druck, weil sie wegen ihrer Beschwerden aus dem Berufsleben ausscheiden, kein Erwerbseinkommen und kaum Chancen auf eine Invalidenrente haben. Mit den kostenlosen Einsprachen gelang es ihnen bisher, Antennenprojekte in ihrer Nähe hinauszuzögern, um nicht gleich den Wohnort wechseln zu müssen.

So erstaunt es nicht, dass KritikerInnen der bundesrätlichen Vorlage diese als verfassungswidrig kritisieren. Die Bundesverfassung kennt nämlich eine sogenannte Rechtsweggarantie. Diese beinhaltet auch gewisse Unterstützungen für Menschen, welche den Rechtsweg ohne die erforderlichen Mittel beschreiten wollen. Für den Anwalt Michael Fretz kommt es deshalb auf den Einzelfall an, ob die Rechtsweggarantie tangiert sein könnte.

In seiner Kommunikation zur Vorlage lässt der Bundesrat diesen heiklen Punkt unbeleuchtet. In seinem ergänzenden Bericht zur Vorlage heisst es zum Vorwurf der Verfassungswidrigkeit bloss: Das Fernmeldewesen sei eben Sache des Bundes.

Weitere Gesetzeskonflikte und neue Technologien

Für Kopfschütteln sorgt auch, dass das Bakom im Rahmen des Fernmeldegesetzes derart stark in die Raumplanung eingreifen will. Der Raumplaner Daniel Laubscher, welcher zahlreiche Berner Gemeinden im Umgang mit Antennen berät, versteht den Entwurf als Eingriff in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, welche als Baubehörden fungieren. Er vermutet, dass das neue Gesetz die Kantone befähigen soll, die Antennen ohne die heute nötigen Bewilligungen durchzuwinken. Denn für ihn fehlen weiterhin die Grundlagen für eine Bewilligung der adaptiven Antennen, weil eine griffige Kontrolle fehle und die Betreiber nicht genau genug angeben könnten, wer wie von der Strahlung betroffen wäre.

Zudem sieht er den Gesetzesentwurf in direktem Konflikt mit verschiedenen Aspekten nationaler und kantonaler Bau- und Raumplanungsgesetze. Ob das bundesrätliche Vorgehen also die nötige Klärung bringen kann, bleibt ungewiss.

Einen grundsätzlichen Neustart schlug in den Workshops eine Gruppe ExpertInnen aus Forschung, Bildung und Unternehmungen vor. Für sie hat sich die Strahlungssituation so stark verändert, dass die aktuellen Schweizer Gesetze der Realität nicht mehr Herr werden können. Sie fordert daher eine Harmonisierung zwischen den Kantonen, einen Blick in die Zukunft und neue Gesetze.

Gemäss dieser Gruppe findet bei den Mobilfunknetzen eine weitgehende Virtualisierung statt. Satellitenkommunikation werde eine höhere Bedeutung erhalten, ebenso die Kommunikation von Gerät zu Gerät. Zudem könnten rekonfigurierbare intelligente Oberflächen (RIS) zur Verbesserung der Funkabdeckung eingesetzt werden. Die Immissionssituation werde sich dadurch weiter verändern.

Source – Infosperber – Mobilfunk: Setzt der Bundesrat nun auf Abschreckung?


  • Anmerkung von LVsA – unter Abzatz “Gesetzesänderung – entsprechender Bericht “, möchte ich auf die “Ergebnisse des Workshops IV – Akteuregruppe Schutzorganisationen” – auf Seite 43 hinweisen (siehe Auszug unten).

Ergebnisse des Workshops IV

c Akteursgruppe Schutzorganisationen

Die Schutzorganisationen und die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) haben stets die Wichtigkeit des Gesundheitsschutzes bei allen diskutierten Varianten hervorgehoben. Insbesondere unterstützten sie die konsensual diskutierten Digitalisierungsmassnahmen aller Abläufe und Verfahren im Vollzug. Damit würden eine Optimierung und Beschleunigung der Prozesse, eine Erhöhung der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und eine Stärkung des Rechtsschutzes ermöglicht. Dies führe zu einem besseren Verständnis des Geschehens und verhindere das Vorbringen nicht zielführender Einwände in Einsprache- und Beschwerdeverfahren.

Wichtig sind aus Sicht der Schutzorganisationen die Transparenz und die Stärkung des Rechtsschutzes. Die Einschränkung der Rechte von Anwohnenden habe klare Grenzen. Eine Abschaffung der aufschiebenden Wirkung komme deshalb nicht in Frage. Am Projektverlauf wird kritisiert, dass die Ergebnisse der Workshops nicht abgewartet und damit das vorgesehene Konsensverfahren nicht eingehalten wurde, sondern zwischenzeitlich neue Vollzugsempfehlungen zu den rechnerischen Prognosen veröffentlicht wurden, die das Schutzniveau schwächen würden.

Seitens der Schutzorganisationen wurden weitere einzelne Voten abgegeben:

− Grundsätzlich müssten alle Kontrollinstrumente der Behörden dem Stand der Technik und der Rechtsprechung entsprechen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und den Vollzug zu stärken. Die Vollzugs- und Messempfehlungen sollten vor der Einführung einer neuen Technologie veröffentlicht werden.

− Die Berücksichtigung von Reflexionen bei der Berechnung der Strahlungsausbreitung sei essenziell. Das Bundesgericht fordere, dass reale Ausbreitungseigenschaften, insbesondere Reflexionen, in Strahlungsprognosen einfliessen. Besonders wichtig sei dies bei der gezielten Nutzung von Fassaden als Reflexionsflächen zur Mehrwegausbreitung. Passive und aktive Reflektoren verstärkten das Problem, da sie Beams gezielt umlenkten und damit quasi als zusätzliche Antennen wirkten. Daher sollten sie in die Regulierung einbezogen werden.

− Neue Technologien wie 6G und Millimeterwellen müssten rechtzeitig auf Risiken geprüft werden. Auch Strahlungsrisiken von Mobilfunk-Satelliten (Bodenstationen, Endgeräte, Antennen, Hybrid-Lösungen, etc.) sowie Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere erforderten verstärkte Forschung.

− Nebst dem weiteren Ausbau der Mobilfunknetze sollte die sowohl technische als auch kommunikative Förderung des Ausbaus der Glasfasernetze gleichermassen hohe Priorität geniessen.

− In diesem Zusammenhang wird auf den im Rahmen der verschiedenen Workshops eingebrachten Vorschlag der hybriden Netztopologie verwiesen. Diese bestehe aus Glasfaseranschlüssen in Gebäuden (FTTH) und daran angeschlossenen Kleinstfunkanlagen (WLAN, Femtozellen, LiFi) mit geringer Sendeleistung. Damit könnten eine äusserst leistungsfähige, bedarfsorientierte, energiesparende und strahlungsreduzierte Innenraumversorgung erzielt und gleichzeitig die grossen Mobilfunkanlagen im Freien erheblich entlastet werden, da über diese bislang etwa 80 Prozent aller Verbindungen zu Teilnehmenden in Innenräumen erfolge. Baugesuche für zusätzliche Mobilfunkanlagen könnten so ebenfalls drastisch reduziert und der Vollzug damit entlastet werden.

− Das Vorsorgeprinzip darf bei neuen, schnellen Regulationen nicht auf der Strecke bleiben.

− Eine verbesserte Kontrolle wird als wichtig erachtet, z. B. in Form einer Karte des BAKOM mit Ampelsystem und anwohnerrelevanten Informationen; dies könnte ohne Gesetzesanpassungen realisiert werden.

Aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) hat der vorsorgliche Gesundheitsschutz Priorität, auch bezüglich der Geräte. Infolge der Modernisierung seien Antennen und Geräte kaum mehr auseinanderzuhalten. Weil die Immissionsgrenzwerte nur vor Gewebeerwärmung aufgrund von Kurzzeitbelastungen schützten, seien zum Schutz vor Langzeiteffekten unnötige Belastungen zu vermeiden und die vorsorglichen Anlagegrenzwerte un
verzichtbar.

Extract Source – BERICHT IM AUFTRAG DES BAFU Weiterentwicklung der Konzepte und Vorschriften zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung 31. März 2025

Note – added some additional related links