Vernehmlassung neues Mobilfunk-Gesetz / Teilrevision FMG

Abschaffung von Umwelt und Gesundheitsschutz:

Strahlung ohne Bewilligung und Einsprache-Recht.

SvS – Zurich 18dec2025.

Das Baurecht gilt für jeden privaten Bauherrn wie für jede Firma. Ebenso unterliegen alle Mobilfunkantennen diesem Bau- und Immissionsrecht. Zum Leidwesen vieler Anwohnerinnen und Anwohner von Mobilfunkantennen enthalten rund zwei Drittel aller Mobilfunk-Baugesuche grobe Fehler und Gesetzesverstösse: Strahlungs-Grenzwertüberschreitungen, Verletzung des Waldabstands oder unzureichende Bedarfsnachweise. Solche Fehler sind der Grund für langwierige Verfahren. Das Bundesgericht ist inzwischen mehrfach eingeschritten und hat die meisten Tricks der Mobilfunkbetreiberinnen gestoppt. Nun ist der Bundesrat in der Pflicht, die Einhaltung des geltenden Rechts bei den Mobilfunkbetreiberinnen durchzusetzen, um wieder Vertrauen zu schaffen. Doch was tut er stattdessen? Er kramt eine längst erfüllte Motion aus dem Jahr 2020 hervor und schlägt ein Entrechtungsgesetz vor, um der Bevölkerung das Einspracherecht bei Mobilfunkantennen wegzunehmen. Auch berechtigte Einsprachen gegen Grenzwertüberschreitungen würden nicht mehr angeschaut, der unbeliebte Mobilfunkausbau soll noch schneller voranschreiten. Es reicht!

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Was will das Gesetz?

Die Motion Wasserfallen 20.3237 aus dem Jahr 2020 erteilte den Bundesrat den Auftrag, die Rahmenbedingungen für den raschen Aufbau eines qualitativ hochwertigen 5G-Netzes zu schaffen. Dieser Auftrag hat sich inzwischen von selbst erledigt, denn flächendeckendes, qualitativ hochwertiges 5G ist eingeführt, die Swisscom deckt 99 % der Bevölkerung mit 5G ab. Trotzdem schlägt der Bundesrat – angeblich zur Erfüllung der Motion Wasserfallen – am 12. Dezember 2025 folgende Änderung des Fernmeldegesetzes vor: «In Verfahren zur Erteilung einer Baubewilligung […] für eine […] Mobilfunkanlage wird die Einhaltung der bundesrechtlichen Bestimmungen zum Umweltschutz betreffend den Schutz vor nichtionisierender Strahlung nicht geprüft.» Neu sollen die Kantone ganz allein die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte prüfen müssen. Das Einsprache-Recht gegen (übermässige) Strahlung würde abgeschafft! Auch die Gemeinden hätten zum Strahlenschutz nichts mehr zu sagen. Betroffene Personen können zwar nach Inbetriebnahme der Antenne eine Beschwerde erheben, wofür meistens mehrere tausend Franken Kostenvorschuss bezahlt werden müssen, damit diese überhaupt behandelt wird. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerden würde abgeschafft. Das heisst: Während der gesamten, meist mehrjährigen Verfahrensdauer dürfte auch eine rechtswidrig errichtete Antenne ungehindert weiterstrahlen. Stellen die Behörden oder Gerichte dann fest, dass die Antenne nicht wie bewilligt betrieben wird, müssten sie eine Verbesserung anordnen. Bis jetzt klappte das praktisch nie.

Die weiteren Gesetzesartikel zum Qualitätssicherungssystem und der angeblichen Schaffung von Transparenz sind keine Neuerungen, sondern halten nur fest, was jetzt schon gilt: Es muss ein vom Bundesgericht angeordnetes Qualitätssicherungssystem betrieben werden und jedermann soll Einblick in die Daten der BAKOM-Datenbank erhalten können (aktuell veröffentlicht auf https://carteantennesuisse.ch/ und weiteren Websites).

Die Mobilfunkbetreiberinnen bremsen sich selber aus

Obwohl die drei Schweizer Mobilfunkbetreiberinnen über die besten Mobilfunknetze europaweit verfügen (Auszeichnung im Connect-Netztest: «überragend»), möchten sie derzeit noch mehr sogenannte «adaptive Antennen» in Betrieb nehmen. Da diese Antennen Mauern nur schlecht durchdringen, sollen die Anzahl der Antennen verdreifacht, die Sendeleistung verzehnfacht und dazu alle paar Sekunden die Grenzwerte teils massiv überschritten werden. Das Unverständnis von Antennen-Anwohnenden ist deshalb entsprechend auch «überragend» gross.

Diese drei Faktoren verlängern die Dauer der die Baubewilligungsverfahren:

  • In rund zwei Dritteln aller Baugesuche entdecken Antennen-Anwohnende trotz vorgängiger Prüfung durch die kantonale Fachstelle gravierende Fehler: Die Antennenprojekte verletzen Vorschriften und Gesetze, Grenzwerte werden dauerhaft überschritten oder wesentliche Angaben fehlen[1]. Die Bevölkerung erhebt also aus berechtigen Gründen Einsprache. In Umfragen zeigt sich zudem regelmässig, dass eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner den Ausbau ablehnt. Die Folge ist, dass viele der unzulässigen und als unnötig empfundenen Antennen durch die Betroffenen oft erfolgreich bekämpft werden. Mangelhafte und rechtswidrige Baugesuche sind in Bezug auf die Verzögerungen der Verfahren das grösste Übel – der Ball liegt also bei den Mobilfunkbetreiberinnen.
Falsche Angabe Gebaudedampfung

  • Das Parlament hat die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung seit 2016 geschützt. Seither versuchen die Mobilfunk­betreiberinnen, auf Schleichwegen Ausnahmen zu ihrem Vorteil zu erreichen, so dass die Mobilfunkantennen stärker strahlen dürfen als in der Verordnung erlaubt. Mit einem «Korrekturfaktor» überschreiten sie die Grenzwerte und überzeugten den Bundesrat, dieses Verfahren unter fadenscheinigem Vorwand in der Verordnung über den Schutz (sic!) vor nichtionisierender Strahlung zu verankern. Der angewandte Korrekturfaktor wird in den Baugesuchsunterlagen dann konsequent unterschlagen. Und es wurde damit begonnen, Antennen ohne Baubewilligung aufzurüsten, und zwar im sogenannten «Bagatellverfahren».
  • Das Bundesgericht stoppte die massivsten Tricksereien[2]. Es entschied, dass die Bagatellverfahren unrechtmässig sind, dass die Vollzughilfe überarbeitet werden muss und dass es eine schweizweite Kontrolle der Antennen braucht. Denn viele Antennen werden nicht so betrieben, wie sie bewilligt worden sind. Die Konsequenzen sind tausende nachträgliche Baubewilligungsverfahren, welche die Mobilfunkbetreiberinnen und Kantone selber verschulden. Das Bundesgericht gab der Bevölkerung das Recht zurück, Baugesuchsunterlagen vor Erteilung der Baubewilligung zu kontrollieren.

Unzulässige Beschneidung der Einsprache-Rechte der Bevölkerung

Der Bundesrat will jetzt offenbar eine neue Praxis einführen: Sobald die Bevölkerung kritisch hinschaut, Fehler aufdeckt und die Einhaltung der Gesetze einfordert, soll sie mundtot gemacht werden. Der Schaden durch schludrige Baugesuche soll neu auf Anwohnerinnen und Anwohner von Antennen abgewälzt werden. Nur wer über genügend finanzielle Ressourcen verfügt, dürfte sich zukünftig noch gegen Gesetzesverstösse wehren. Auch die Umweltnormen sollen nicht mehr geprüft werden. Das ist bequem, denn wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Es verstösst aber gegen die im Art 29a Bundesverfassung und Art. 6 EMRK verankerte Rechtsweggarantie. Dieses Manöver ist rechtsstaatlich unhaltbar und politisch eine Zwängerei. Widerstand aus der Bevölkerung ist vorprogrammiert. Schutz vor Strahlung wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass der neu vorgestellte Gesetzesvorschlag nicht umgesetzt wird.

Unsere Lösungsvorschläge

Schutz vor Strahlung hat den zuständigen Bundesämtern bereits mehrfach Lösungen zur Stärkung der Rechtssicherheit, des Vertrauens der Bevölkerung, der Transparenz und der Beschleunigung von Verfahren vorgeschlagen:

  • Vorgabe der maximalen Dauer des erstinstanzlichen Bewilligungsverfahrens und Bewilligung eines definierten Spielraums für zukünftige Änderungen, was mit den heutigen gesetzlichen Regeln problemlos möglich ist.
  • Dauerhaft öffentlich zugängliche Informationen zu den einzelnen Antennen: Standortdatenblatt und Abnahme-Messprotokoll, z. B. auf dem Geoportal des Bundes.
  • Elektronischer Datenaustausch von Antennendaten: Zentrale und öffentlich zugängliche Datenablage und Verwaltung der Baubewilligungs- und Betriebsunterlagen zu Entlastung von Gemeinden und Kantonen sowie zur Beschleunigung von Prozessen.

Hierin herrscht Konsens zwischen Kantonen, Schutzorganisationen, BAFU, BAKOM und den Mobilfunkbetreiberinnen: Diese Massnahme wurde von allen als absolut unumgänglich zur Verbesserung der Verfahren anerkannt. Trotzdem setzt der Bundesrat diese nicht um.

  • Schaffung von Rechtssicherheit: Aktualisierung der veralteten BAFU-Vollzugsempfehlungen entsprechend den Bundesgerichtsurteilen sowie Information über deren Inhalt an alle Bewilligungs- und Vollzugsbehörden. Damit die Gemeinden endlich wissen, wie sie Baugesuche für Mobilfunkanlagen zu beurteilen haben.

Mit diesen Massnahmen können die Ziele des Bundesrats unter Wahrung der Rechte von Gemeinden und Bevölkerung besser und friedlicher erreicht werden als mit einem der Schweiz unwürdigen «Maulkorbgesetz».

Der Verein Schutz vor Strahlung verlangt, dass der Bundesrat das Gesetz zurückzieht und die geschätzten, rege genutzten und international einzigartigen Rechte der Bevölkerung und der Gemeinden achtet und schützt.

  • (1) Auswertung von 483 Analysen von Baugesuchen, von denen 305 Gesuche gravierende, teils sogar Fehler mit möglicherweise lebensbedrohlichen Folgen enthalten (Überschreitung der Immissionsgrenzwerte, die vor unmittelbaren Schäden schützen sollen).
  • (2) Siehe: Leitentscheid BGE 15 II 379 «Will SG»: Korrekturfaktor ist baubewilligungspflichtig; BGer 1C_414/2023, 29. August 2024 «Sarnen»: Korrekturfaktor ist baubewilligungspflichtig; BGer 1C_310/2024 «Winterthur», 18. Oktober 2024 und BGer 1C_169/2024, 2. Mai 2025 «Luzern»: Anwendung Korrekturfaktor ist deklarationspflichtig

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Unterlagen zum Gesetz
https://www.bakom.admin.ch/de/vernehmlassungen-anhoerungen-und-konsultationen

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Medienkontakt Verein Schutz vor Strahlung
Rebekka Meier
Präsidentin Verein Schutz vor Strahlung
E-Mail: rebekka.meier(@)schutz-vor-strahlung.ch
Tel. 032 652 61 61

Source – Schutz vor Strahlung – Abschaffung von Umwelt- und Gesundheitsschutz: Strahlung ohne Bewilligung und Einsprache-Recht.