CH: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk – Eine erste Bilanz

Es hagelt Kritik von allen Seiten

Teil 1: Kantone, Städte und Gemeinden

Verein Schutz-vor-Strahlung – 15may2026.

Sage und schreibe 1751 Seiten Stellungnahmen zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes trafen zwischen Januar und März 2026 beim Bundesamt für Kommunikation ein. Dazu kommen über 15’000 Unterschriften mit der Forderung nach einem sofortigen Rückzug des Gesetzesentwurfs. Auch viele Kantone, Städte und Gemeinden üben grundlegende Kritik oder lehnen das Gesetz vollständig ab:

CH: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk - Eine erste Bilanz

Die Anzahl Verfahren würde verdoppelt, die wichtige Mitwirkung der Betroffenen ginge verloren, der Eingriff in die kommunale Hoheit sei unerwünscht und die Vereinbarkeit mit anderen Gesetzen und der Verfassung sei fraglich. Die Kritik betrifft vor allem den Kern der Vorlage, nämlich die Idee der Aufsplittung des Baubewilligungsverfahrens, und zeigt, dass diese Idee keine Mehrheiten findet. In einem oft erwähnten Punkt hingegen herrscht Einigkeit mit dem Bundesrat: Transparenz und eine zentrale öffentlich zugängliche Datenbank schaffen. Der Bundesrat ist nun gehalten, die Arbeiten am Gesetz einzustellen und stattdessen die geforderten Transparenzmassnahmen, Glasfaser als Entlastung des Mobilfunks und das Breitbandfördergesetz voranzutreiben. So werden im Mobilfunknetz ohne eine einzige zusätzliche Antenne grosse Kapazitäten frei – Ziel erreicht!

Unvereinbarkeit mit Gesetz und Verfassung

Etliche der Kantone, Städte und Gemeinden haben grosse Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorschlags mit anderen Gesetzen und der Bundesverfassung. Ihrer Ansicht nach dürfen Fragen zur Zonenkonformität und den Ortsbildschutz sowie immissionsrechtliche Fragen (Strahlung) nicht in getrennten Verfahren beurteilt werden. Platzierung und Gestaltung der Antennen habe einen Einfluss auf die resultierende Strahlung, weshalb beide Fragen innerhalb von einem einzigen Verfahren geklärt werden müssen.

«Die geplante Revision stellt einen erheblichen Bruch mit der bestehenden rechtlichen Ordnung dar. Sie dient zudem in erster Linie den Mobilfunkbetreiberinnen.» und «Die nun vorgesehene Entkoppelung des Immissionsschutzes vom Baubewilligungsverfahren bei Mobilfunkanlagen widerspricht somit der im RPG vorgeschriebenen Baubewilligungspflicht, zumal das RPG ausdrücklich eine ausreichende Koordination vorschreibt (vgl. Art. 25a RPG).» Stellungnahme Kanton Bern

«Es ist kaum zielführend, wenn die Beurteilung desselben Objekts aufgrund unterschiedlicher Beurteilungssachverhalte nun unterschiedliche Rechtsmittelwege nimmt.» Stellungnahme Kanton Aargau

Zwar begrüssen einige Kantone und Städte den Versuch zur Lösung der Probleme, viele lehnen aber den Kern der Vorlage oder gleich die gesamte Vorlage ab.

«Non à la révision fédérale de la loi sur les télécommunications» Mitteilung Staatsrat Kanton Genf

«Aus diesen Gründen steht die Regierung der Teilrevision des Fernmeldegesetzes ablehnend gegenüber.» Stellungnahme Kanton Graubünden

«Die Gesetzesrevision missachtet das Gebot der Koordination von mehreren notwendigen Bewilligungen in einem Verfahren und einem Gesamtentscheid. Die Wegbedingung der aufschiebenden Wirkung in einem Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid für die Betriebsaufnahme beschneidet Grundrechte ohne erkennbares, genügendes öffentliches Interesse.» Stellungnahme Stadt Burgdorf

Noch mehr Arbeit befürchtet

Die Kantone kritisieren unisono die Einschätzung des Bundesrats zur zukünftigen Arbeitslast. Zwar würde das aufwändige Bewilligungsverfahren den Gemeinden entzogen und der kantonalen NIS-Fachstelle übertragen, die bisher nur Amtsberichte verfassen musste. Aber:

«Schliesslich dürfte auch für die Gerichte zunächst Mehraufwand entstehen, wenn sie sich aufgrund der getrennten Verfahren neu zweimal mit der gleichen Angelegenheit befassen müssen (einmal baurechtlich und einmal strahlungsrechtlich).» Stellungnahme Kanton Zürich

«Die Kantone werden aber administrativ nicht entlastet, im Gegenteil.» Stellungnahme Kanton Bern

«Das Bagatellverfahren hat gezeigt, dass die NIS-Fachstellen bisweilen regelrecht mit Änderungsanträgen “geflutet” werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass dies auch mit Inkraftsetzung dieser Revision geschehen wird, da die Hürden gegenüber heute doch merklich sinken werden» Stellungnahme Kanton Aargau

Hinzu kommt: Die heutigen kantonalen Gesetze sehen 26 unterschiedliche Baubewilligungsverfahren vor. Somit hätten alle Kantone in aufwändigen Prozessen Sondergesetze für Mobilfunkverfahren zu erlassen, die ein Referendum überstehen müssten.

«Ein “Vollzugschaos” analog der Einführung von 5G ist zwingend zu vermeiden.» Stellungnahme Kanton Aargau

Gemeinden und Städte lehnen Entmündigung entschieden ab

Die Gemeinden, die bisher auch im Baubewilligungsverfahren den Mobilfunkausbau mitgestalten konnten, würden mit der Gesetzesrevision faktisch ausgeschaltet. Gegen den Eingriff in ihre Kompetenzen wehren sich fast die Hälfte aller Städte sowie der Kanton Tessin. Zwölf Gemeinden als Direktbetroffene reichten eigene Stellungnahmen ein, denn sie befürchten eine Verschlechterung der Lebensqualität und ein Vertrauensverlust der Bevölkerung gegenüber Antennenprojekten.

«Die Einschränkung der Rolle der Gemeinden in diesem Verfahren birgt das Risiko, dass dieses Vertrauen geschwächt wird und grösseres Unverständnis gegenüber den getroffenen Entscheidungen entsteht.» Stellungnahme Gemeinde Anières

«Es ist jedoch anzumerken, dass ein Teil der Bevölkerung Bedenken hinsichtlich der nichtionisierenden Strahlung hegt und dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts erneut darauf hingewiesen hat, wie wichtig es ist, die Transparenz der Verfahren zu gewährleisten und das Recht auf Anhörung zu wahren. Tatsächlich widerspricht der in die Vernehmlassung gegebene Entwurf diesen Grundsätzen und könnte diese Bedenken noch verstärken.» Stellungnahme Kanton Waadt

«Mit der Veröffentlichung des Entscheids, können betroffene Personen zwar eine Beschwerde erheben, aber meistens ist dafür ein Kostenvorschuss zu bezahlen, damit diese überhaupt behandelt wird. Dies stellt eine erhebliche Hürde dar und schränkt den Zugang zum Rechtsschutz ein. Das Einspracheverfahren hingegen ermöglicht eine niederschwellige Mitwirkung der Betroffenen und ist daher beizubehalten.» Stellungnahme Gemeinde Häutligen

Lokales Wissen als unverzichtbares Element des Strahlenschutzes

«Die Erfahrungen der Gemeindeverwaltung Würenlos zeigen exemplarisch, dass der Vollzug des Strahlenschutzes auf lokale Kenntnisse zwingend angewiesen ist. Konkrete Fälle belegen dies eindrücklich. So konnte die Gemeinde mit Hilfe der Bevölkerung (Einsprechenden) die Rechtskonformität einfordern. […] Die kantonale Stelle hatte diese Mängel nicht erkannt.» Stellungnahme Gemeinde Würenlos

«Die Gemeinde Tujetsch ist der Überzeugung, dass lokale Behörden in Fragen der Raumplanung, des Schutzes der Bevölkerung und der städtebaulichen Integration von Mobilfunkanlagen eine zentrale Rolle spielen. Die Möglichkeit, Anträge auf Antennenbewilligungen sorgfältig zu prüfen und gegebenen falls Bedingungen zu stellen, ist für die Wahrung öffentlicher Interessen unerlässlich.» Stellungnahme Gemeinde Tujetsch (Sedrun)

«Wir als Gemeindebehörde sind näher am Puls der Bevölkerung und wissen über die Gegebenheiten vor Ort besser Bescheid als eine zentralisierte kantonale Behörde.» Stellungnahme Gemeinde Reitnau

«Durch Art. 37e Abs. 2 entfällt für die zuständige NIS-Behörde die Möglichkeit, auf die (mitunter) nützlichen Informationen zurückzugreifen, die von den Einsprechenden / Beschwerdeführenden vor der Inbetriebnahme der Anlage übermittelt werden.» Stellungnahme Kanton Tessin

Das Baubewilligungsverfahren ist nicht als «bürokratische Hürde» zu diskreditieren.

Stellungnahmen Kantone Appenzell Ausserrhoden, Glarus und Zürich

Link zu den Stellungnahmen

Vernehmlassung 2025/99 auf der Website des Bundes

Fortsetzung folgt

So geht es weiter in unserer Artikel-Serie: In einem Punkt sind sich praktisch alle Akteure einig und ausserdem haben einige Umweltschutzorganisationen interessanten Anregungen eingebracht.

Weitere bemerkenswerte Kommentare

«Die Teilrevision des Gesetzes entzieht den Gemeinden Rechte im Zusammenhang mit der Einführung von Telekommunikation. Aus diesem Grund stellen wir uns gegen diese Revision.» Stellungnahme Gemeinde Belmont-Broye

«Die zentralen Aspekte des neu zu schaffenden Rechtsmittels, welches eine Instanz auslässt in den Bewilligungsverfahren, sollten beim Namen genannt und nicht verschleiert werden.» Stellungnahme Kantone Appenzell Ausserrhoden und Glarus

«Die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden (Art. 37e Abs. 2) wird von einer Mehrheit der Städte als rechtsstaatlich problematisch eingestuft, unabhängig von ihrer grundsätzlichen Haltung zur Entkopplung, da dies zu einer Schwächung des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt führen würde: Beschwerden gegen strahlenbezogene Entscheide hätten keine aufschiebende Wirkung mehr.» Stellungnahme Schweizerischer Städteverband

«Diese Revision wirft rechtliche Fragen auf. So belasten Mobilfunkanlagen ihre Nachbarschaft mit nichtionisierender Strahlung und beeinträchtigen dadurch die Umwelt. Entsprechend hat der Bundesrat in der NISV zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung Grenzwerte (Anlage- und Immissionsgrenzwert) festgelegt. Ein Bauvorhaben unterliegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu Artikel 22 RPG22 insbesondere dann der Baubewilligungspflicht, wenn die Umwelt beeinträchtigt werden könnte. Im Baubewilligungsverfahren sind folglich insbesondere die Auswirkungen auf die Umwelt zu prüfen. Die nun vorgesehene Entkoppelung des Immissionsschutzes vom Baubewilligungsverfahren bei Mobilfunkanlagen widerspricht somit der im RPG vorgeschriebenen Baubewilligungspflicht, zumal das RPG ausdrücklich eine ausreichende Koordination vorschreibt (vgl. Art. 25a RPG).» Stellungnahme Kanton Bern

«[…] da es derzeit auf kantonaler Ebene keine einheitliche Berechnungsmethode gibt, mit der Berechnungen auf ein Hundertstel V/m genau überprüft werden können. (Genauigkeitsgrad der Berechnungen der Betreiber), d. h. ein berechneter Wert von 4,99 V/m bei einem AGW von 5 V/m. Diese Situation muss durch eine Bundessoftware korrigiert werden, die dem Bedürfnis der Kantone nach Ergebnissen mit dieser Genauigkeit gerecht wird, was die Integration von Daten aus einem geografischen Informationssystem erfordert.» Stellungnahme Kanton Genf

«Aus verfahrensrechtlicher Sicht kritisch beurteilt die Regierung die Einschränkungen des rechtlichen Gehörs und des Koordinationsprinzips. Aus diesen Gründen steht die Regierung der Teilrevision des Fernmeldegesetzes ablehnend gegenüber.» Begleitbrief zur Stellungnahme des Kantons Graubünden

«Würde neu keine kommunale Baubewilligung oder kantonale Ausnahmebewilligung (Art. 24 RPG) mehr vorliegen, läge es in der Zuständigkeit der NIS-Fachstelle zu entscheiden, ob die Anlage gestützt auf kommunales Baurecht resp. das RPG baubewilligungspflichtig wäre, was offensichtlich nicht in die Kompetenz der NIS-Fachstelle fallen würde.» «Zudem halten wir nochmals fest, dass wir die Verwehrung des rechtlichen Gehörs resp. den Verzicht auf ein Einspracheverfahren bei der Inbetriebnahme von Mobilfunkanlagen vor dem Hintergrund allgemeiner Verwaltungsverfahrensgrundsätze und dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör kritisch sehen. Es gibt unserer Einschätzung nach keinen sachlichen Grund, weshalb hier potenziell Betroffenen das rechtliche Gehör zur Einhaltung der NISV-Vorgaben nicht vorgängig gewährt werden soll. Zusammenfassend halten wir fest, dass die Zweiteilung des Bewilligungsverfahrens wie auch des Rechtsmittelwegs mit dem Koordinationsprinzip schwer zu vereinbaren ist, im Kanton Graubünden zu (teilweise beträchtlichem) Mehraufwand bei kantonalen Behörden sowie Gerichten führen würde und zudem bei neuen Mobilfunkanlagen einen ausgesprochen langen Instanzenzug bedeuten könnte, wodurch sich eine Inbetriebnahme deutlich länger als heute verzögern liesse. Die Verwehrung des rechtlichen Gehörs erachten wir als kritisch. Ob dadurch die angestrebte Beschleunigung des Mobilfunknetzausbaus erreicht werden kann, bezweifeln wir.» Stellungnahme Kanton Graubünden

Source – Schutz-vor-Strahlung – Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk Es hagelt Kritik von allen Seiten – Teil 1: Kantone, Städte und Gemeinden