Schutz vor Strahlung.ch – Medienmitteilung 04 Oct 2020

«Erleichterungsfaktor – Nein!»
Medienmitteilung: Geeint gegen die Grenzwerterhöhung
Mit einem offenen Brief an den Bundesrat wehren sich der Verein „Schutz vor Strahlung“ und zahlreiche weitere Organisationen gegen einen geplanten Erleichterungsfaktor und damit gegen eine massive Grenzwerterhöhung der Strahlengrenzwerte.
Weil der Bundesrat bis heute an den Strahlengrenzwerten festhält, wollen die Mobilfunkbetreiber eine Grenzwerterhöhung durch die Hintertür durchsetzen. Sowohl der Verein „Schutz vor Strahlung“ als auch zahlreiche weitere Organisationen aus der ganzen Schweiz stellen sich entschieden gegen eine Grenzwerterhöhung. Der Erleichterungsfaktor würde den Mobilfunkbetreibern erlauben, viel stärker zu senden, als bewilligt wird. Zudem hebelt er die Rechte der Bevölkerung, der Gemeinden und Kantone aus und gibt den gefährlichen adaptiven Antennen das exklusive Recht, stärker als alle anderen Mobilfunkantennen zu senden.
Vorgeschichte
Der Bundesrat ist zuständig für die Festlegung der Strahlengrenzwerte. Die aktuellen Grenzwerte wurden unzählige Male durch das Bundesgericht bestätigt, sowie zweimal durch den Ständerat.
Im Februar 2019 versteigerte die eidgenössische Kommunikationskommission ComCom die Frequenzen für 5G zu den heute geltenden Grenzwerten. Im April 2019 verkündete der Bundesrat, dass ab dem 1. Juni 2019 ein ergänzter Artikel der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung NISV in Kraft trete. Dieser Artikel besagt, dass bei der Beurteilung adaptiver Antennen ihr spezielles Verhalten berücksichtigt werden müsse.
Im Juli 2019 erschien das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Michael Fretz, das besagt, dass diese Verordnungsänderung zu einer Aufweichung der Grenzwerte führen kann. Eine solche Privilegierung adaptiver Antennen sei nicht zulässig.
Der Erleichterungs-Faktor
Die adaptiven Antennen können Ihre Strahlung stark bündeln und nur einen schmalen Bereich um die Antenne bestrahlen. Die Mobilfunkbetreiber behaupten manchmal, die Antenne bestrahle nur den Nutzer. Korrekt ist aber, dass die Antenne in 100 Meter Distanz bereits ca. 20 Meter Breite bestrahlt. In diesem Moment werden andere Personen ausserhalb dieses Bereichs nicht bestrahlt. Aus diesem Grund möchten die Betreiber in die Richtung des Nutzers stärker strahlen als bisher. Damit nimmt aber dort, wo sich viele Nutzer aufhalten, die Strahlung stark zu. Bisher schöpfen die Betreiber die Grenzwerte vollständig aus. Strahlen die Antennen noch stärker, werden die Grenzwerte an Orten wie Wohnungen, Schulhäuser und an Arbeitsplätzen stark überschritten.
Der Erleichterungs-Faktor soll diese Grenzwertüberschreitung erlauben.
Wahrscheinlich schädlich
In unserem Brief an den Bundesrat erläutern wir, welche Rechte durch einen Erleichterungsfaktor verletzt und welche beschnitten würden. Bisher haben die Kantone in Ihren Stellungnahmen zu Einsprachen und Beschwerden vehement vertreten, dass jede Erhöhung der Strahlenbelastung ein Baugesuch bedarf. So kann von neuem geprüft werden, ob die Rechte der Bevölkerung gewahrt werden. Damit wird z.B. eine zu hohe kumulierte Strahlenbelastung durch mehrere benachbarte Antennen bemerkt und vermieden. In Zukunft würden solche Situationen nicht mehr geprüft und die Bevölkerung verliert ihr Recht auf Einsprache.
Des weiteren legen wir in unserem Brief dar, warum die Grenzwerterhöhung bei adaptiven Antennen besonders gefährlich ist. Die adaptive Antenne besitzt Eigenschaften, die Ihre Strahlung gefährlicher als diejenige bisheriger Antennen macht. Auch wenn die Strahlung gleich stark ist wie diejenige konventioneller Antennen, ist die Gefahr von Schäden grösser. Nun sollen ausgerechnet diese Antennen exklusiv stärker strahlen dürfen!
Deshalb ist unsere zentrale Forderung: Um die erhöhte Gefährlichkeit adaptiver Antennen auszugleichen, ist eine Unterscheidung zwischen konventionellen und adaptiven Antennen nötig. In Umsetzung des Anhangs 1 Ziff. 63 der NISV verbleibt als einzig richtige Lösung, strengere Grenzwerte für adaptive Antennen einzuführen – z.B. in Form eines Gesundheitsfaktors, der die aggressive Pulsation berücksichtigt sowie weitere Eigenschaften, welche die Gefährlichkeit von 5G verstärken.
“Es gibt erhebliche Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit, die sich aus einer potenziell viel höheren Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung durch 5G ergeben könnten. Eine erhöhte Exposition kann sich nicht nur aus der Verwendung wesentlich höherer Frequenzen bei 5G ergeben, sondern auch aus dem Potenzial der Bündelung verschiedener Signale, ihrer Dynamik und den komplexen Interferenzeffekten, die insbesondere in dichten Stadtgebieten auftreten können.“
EU-Briefing vom April 2020
Verantworlich für den Inhalt:
Rebekka Meier, Präsidentin
Medienkontakt per E-Mail an:
rebekka.meier (at) schutz-vor-strahlung.ch
Dokumente zur Medienmitteilung
- Offener Brief als PDF herunterladen
- Erleichterungsfaktor Nein Anhang 1 als PDF herunterladen
- Erleichterungsfaktor Nein Anhang 2 als PDF herunterladen
- Rechtgutachten als PDF herunterladen
Source = Schutz vor Strahlung.ch – Medienmitteilung: Geeint gegen die Grenzwerterhöhung