Diagnose:funk Schweiz
Das Schweizer Netz gehört zu einem der besten Europas – nichtsdestotrotz will die geplante Teilrevision des FMG den Netzbetreibern nun eine Blanko-Vollmacht erteilen und nennt dies völlig harmlos eine «Entkoppelung des Immissionsschutzes vom Baubewilligungsverfahren». Diagnose:funk Schweiz hat an der Vernehmlassung zur dieser Revision teilgenommen, und es gibt einiges zu bemängeln.

Mit der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) wird unter dem Vorwand eines «raschen Netzausbaus» den Mobilfunkbetreibern faktisch Narrenfreiheit erteilt: Künftig soll die blosse Meldung des Betreibers genügen – inklusive eines von ihm selbst ausgefüllten Standortdatenblatts. Keine unabhängige Prüfung des Strahlenschutzes mehr vor Inbetriebnahme. Der Immissionsschutz gemäss Umweltschutzgesetz (USG) wird damit systematisch ausgehebelt. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sollen in einem von der Baubewilligung getrennten Verfahren nur noch den teuren Weg ans Verwaltungsgericht beschreiten können – ohne aufschiebende Wirkung. Die Antenne darf nach der Baubewilligung – in dem Einsprachen nur noch gegen allfällige Auswirkungen auf das äussere Erscheinungsbild einer Baute möglich sein sollen – gebaut und betrieben werden. Also noch bevor ein Gericht allfällige Umwelt- und Strahlenschutz-Einwände überprüft hat. Diese werden neu in ein nachgeordnetes Verfahren verwiesen: Rechtsschutz ist was anderes.
Dabei hat das Bundesgericht erst im April 2024 unmissverständlich festgehalten, dass adaptive Antennen (aufgerüstete 5G-Antennen) bewilligungspflichtig sind, weil sie eine «faktische Änderung des Betriebs» darstellen. Das Gericht stellte klar: Wer von Strahlenimmissionen betroffen ist, hat Anspruch auf rechtliches Gehör und wirksamen Rechtsschutz. Von diesem Entscheid waren rund 2’500 Antennenstandorte betroffen, grundsätzlich alle widerrechtlich aufgestellt. Genau diesen Schutz will der Bundesrat nun wieder beseitigen, wohl auf Druck der Mobilfunklobby…
Rekurs ist ohne aufschiebende Wirkung
Der politische Prozess hinter der Revision ist ebenfalls brisant. In vom BAFU geleiteten mehrstufigen Workshops unter Beteiligung aller Player (Mobilfunk-Lobby, Schutzorganisationen einschliesslich Diagnose:funk Schweiz und Behörden/NIS-Verantwortlichen) brachten die Schutzorganisationen konstruktive Vorschläge ein: Echtzeit-Transparenz bei Antennendaten, wirksame Sanktionen bei Grenzwertüberschreitungen sowie Anreize zur Nutzung des energie- und strahlungsärmeren Festnetzes.
Forderung: Live Antennen-Daten
Die Selbstkontrolle der Betreiber mit monatlicher Liste zu Handen der Behörde ohne Konsequenzen für die Betreiber bei Übertretungen ist wenig vertrauensfördernd. Live-Daten, Echtzeitdaten, öffentlich aufgeschaltet und ergänzt um Sanktionen bei Grenzwertüberschreitungen sollten das Vertrauen in der Bevölkerung wieder herstellen.
Forderung: Finanzieller Anreiz Festnetz
Ein zusätzlicher Festnetzanschluss zum Handy-Abo ist klar teurer als ein Mobilfunk-Abo alleine – TV mittels Hotspot bietet sich geradezu an. Ein entsprechender finanzieller Anreiz zur Nutzung des Festnetzes sollten Umwelt- und Strahlenschutz fördern, wie bei der Besteuerung des Verkehr zugunsten des öV.
Doch sämtliche Vorschläge der Schutzorganisationen wurden nun vom BAKOM als dem zuständigen Amt für das FMG verworfen. Stattdessen übernimmt die Gesetzesvorlage nahezu wortgleich die Forderungen der Mobilfunkbranche.
Vertrauen der Bevölkerung versus Selbstkontrolle der Betreiber
Die Betreiber melden im sogenannten Qualitätssicherungssystem (QSS) allfällige Überschreitungen selber den Behörden – ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Der Betreiber kontrolliert sich also selber, wie die NIS-Verantwortliche des Kanton Zürich, Dr. Nadia Vogel, genau erklärt (nachzulesen in unserem kritischen Beitrag). Ein solches System ist in keinem anderen kritischen Bereich akzeptiert: Kein Auto wird allein aufgrund der Angaben des Herstellers ohne Abgaskontrolle in Verkehr gebracht. Beim Mobilfunk soll genau das künftig genügen.
Schutzinteresse versus Wirtschaftsinteresse
Der Bundesrat argumentiert im erläuternden Bericht zur Teilrevision mit der Notwendigkeit eines zukunftstauglichen Mobilfunknetz «für Notrufe, den digitalen Fortschritt, das mobile Arbeiten oder die Kommunikation im Alltag (z.B. bargeldloses Bezahlen, Kauf von Fahrkarten im öffentlichen Verkehrs)». Doch diese Funktionen sind längst gewährleistet. Der eigentliche Grund für den Netzausbau ist der massive Videokonsum über Mobilfunknetze. Gemäss Ericsson Mobility Report 2025 entfällt mehr als 75 % des mobilen Datenverkehrs auf Videostreaming. Der Netzausbau dient in letzter Konsequenz also dem wachsenden Datenvolumen für Streaming. Um öffentliche Sicherheit (Blaulichtorganisationen) geht es also nicht, sondern um ein Geschäftsmodell: Mehr Datenverkehr bedeutet mehr Gewinn.
Die Teilrevision des FMG setzt die Interessen der Telekommunikations-Unternehmen über den Schutz von Bevölkerung und Umwelt. Auch untergräbt sie den verfassungsmässig garantierten Zugang zum Gericht. Mit der Entkoppelung von Umwelt- und Strahlenschutz vom Baubewilligungsverfahren wird der Vorsorgegedanken des Umweltschutzgesetzes ausgehebelt. Dem unkontrollierten Netzausbau öffnet das revidierte FMG Tür und Tor.
Moderne Telekommunikation braucht Akzeptanz der Bevölkerung, Transparenz und rechtsstaatliche Verfahren – keine Freipässe für eine milliardenschwere Lobby.
Source – Diagnose:funk Schweiz – Das neue Fernmeldegesetz (FMG) – die Beerdigung des Rechtsstaats?
LVsA note : DF CH did not date its post, LVsA posted the above in relation to the Rev FMG timeline